Rechtsgebiet

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die Rechtsbeziehungen zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern, vom Individualarbeitsrecht (Arbeitsvertrag, Kündigung) bis zum kollektiven Arbeitsrecht (Betriebsrat, Tarifvertrag). Wir beraten Unternehmen zu Arbeitsverträgen, Betriebsübergang, Mitarbeiterbeteiligung, Trennungsprozessen und arbeitsgerichtlichen Auseinandersetzungen.

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