Kompetenz
KI-Recht
Künstliche Intelligenz (KI) verändert Wirtschaft, Verwaltung und Alltag in hohem Tempo. Mit dem EU AI Act (KI-Verordnung) und ergänzenden Regelungen in Deutschland entsteht ein neuer Rechtsrahmen für den Einsatz von KI-Systemen. Wir beraten Unternehmen umfassend im KI-Recht: von der Bewertung einzelner KI-Anwendungen über Datenschutz und Haftung bis zur unternehmensweiten AI Governance.
Unser Beratungsansatz
Spezialisierung, die im Ergebnis spürbar ist.
Das KI-Recht bündelt alle gesetzlichen Vorgaben, die für Entwicklung, Bereitstellung und Einsatz von Künstlicher Intelligenz gelten. Zentral ist die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (EU AI Act), die einen risikobasierten Ansatz verfolgt und KI-Systeme je nach Anwendungsfall in verbotene Praktiken, Hochrisiko-KI, transparenzpflichtige Systeme und weitere Kategorien einteilt. Ergänzend bleiben die DSGVO, das BDSG sowie arbeits-, urheber- und haftungsrechtliche Regelungen relevant – ein eigenständiges deutsches KI-Gesetz wird die EU-Vorgaben künftig konkretisieren.
Für Unternehmen bedeutet KI-Compliance: Use Cases müssen rechtlich eingeordnet, Rollen als Anbieter oder Betreiber bestimmt, Datenschutz- und Transparenzpflichten erfüllt sowie Haftungsrisiken bei Halluzinationen und Fehlentscheidungen begrenzt werden. Hinzu kommen Anforderungen an KI-Kompetenz der Mitarbeitenden, interne KI-Richtlinien (AI Policies) und die rechtssichere Beschaffung externer KI-Tools und KI-SaaS-Lösungen.
Unsere Fachanwälte begleiten Sie bei der Umsetzung der KI-Verordnung, prüfen Verträge mit KI-Anbietern, gestalten Governance-Strukturen und vertreten Sie in Behörden- und Aufsichtsverfahren. Ziel ist ein KI-Einsatz, der Innovationspotenziale hebt und gleichzeitig den rechtlichen Rahmen aus EU AI Act, Datenschutzrecht und nationalen Gesetzen über Künstliche Intelligenz zuverlässig einhält. Vertiefend zum Rechtsrahmen: EU AI Act & KI-Verordnung.
Schwerpunkte
Vertieftes Beratungsspektrum.
01
Rechtmäßigkeit des Einsatzes von KI
Die Rechtmäßigkeit des KI-Einsatzes im Unternehmen richtet sich nach dem Zusammenspiel von KI-Verordnung, DSGVO, Urheber-, Haftungs- und Arbeitsrecht sowie den branchenspezifischen Vorgaben. Wir prüfen konkrete KI-Use-Cases auf Zulässigkeit, entwickeln AI Policies und Governance-Strukturen und begleiten Unternehmen bei der rechtssicheren Einführung generativer und automatisierender KI-Systeme.
02
EU AI Act & KI-Verordnung
Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act) ist der erste horizontale Rechtsrahmen für KI in Europa und stuft KI-Systeme risikobasiert in verbotene, hochriskante und geringrisikoreiche Anwendungen ein. Wir beraten Anbieter und Betreiber zur Einordnung ihrer KI-Systeme, zu Pflichten aus dem AI Act sowie zur Verzahnung mit DSGVO und BDSG.
03
Verträge, IP und Urheberrecht bei KI
Bei KI-Anwendungen entscheiden Vertrag, Lizenz und Urheberrecht darüber, wem Trainingsdaten, Modelle und generierte Outputs gehören und wer sie kommerziell nutzen darf. Wir gestalten KI-Verträge, sichern Rechte an Trainingsdaten und KI-Outputs, prüfen Lizenzarchitekturen und schützen Ihre Daten- und Wissensbasis vor unberechtigter Nutzung.
04
M&A Software Investments und Transaktionen bei KI
M&A-Transaktionen im Software- und KI-Umfeld sind Anteils- oder Assetkäufe technologiegetriebener Unternehmen, bei denen IP-Rechte, Code-Bestände, Datenbestände und Modell-Governance die zentrale Werttreiberrolle spielen. Wir begleiten Transaktionen rund um Software- und KI-Unternehmen, von der Tech-Due-Diligence über die Vertragsgestaltung bis zur Post-Merger-Integration.
Ihre Ansprechpartner
Persönliche Mandatsführung.

Ihr Ansprechpartner
Hendrik Schade
Geschäftsführer
Rechtsanwalt
Gründer und Geschäftsführer von @legal. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Informationstechnologierecht.
Aktuelle Beiträge & Insights
Aktuelle Beiträge & Insights zum Thema.
Weitere Kompetenzen

