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Kompetenz

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und umfasst Themen wie Arbeitsverträge, Arbeitszeit und Arbeitsort, Kündigungsschutz sowie Rechte und Pflichten beider Parteien. Es stellt sicher, dass die Rechte der Beschäftigten gewahrt werden und gleichzeitig die Interessen der Arbeitgeber geschützt sind.

Unser Beratungsansatz

Spezialisierung, die im Ergebnis spürbar ist.

Im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht ist das Arbeitsrecht besonders relevant, da Unternehmen als juristische Personen im Gesellschaftsrecht organisiert sind und häufig komplexe arbeitsrechtliche Fragestellungen auftreten, etwa bei der Gründung von Gesellschaften, Umstrukturierungen oder der Übertragung von Unternehmen.

Die enge Verzahnung beider Rechtsgebiete gewährleistet, dass arbeitsrechtliche Belange in einem unternehmerischen Kontext rechtssicher geregelt werden.

Schwerpunkte

Vertieftes Beratungsspektrum.

01

Betriebsübergang

Ein Betriebsübergang stellt Unternehmen vor komplexe Herausforderungen, die rechtlich, organisatorisch und strategisch durchdacht werden müssen. In vielen Fällen bleibt das Vorliegen eines Betriebsübergangs unbemerkt, was zu unangenehmen Folgen führen kann. Unsere Aufgabe ist es, Sie als Unternehmer in dieser sensiblen Phase umfassend zu beraten und zu begleiten.

02

Arbeitsverträge

Rechtssichere Arbeitsverträge bilden die Grundlage für stabile Arbeitsverhältnisse und schützen Arbeitgeber vor späteren Streitigkeiten. Wir gestalten, prüfen und aktualisieren Arbeitsverträge und Vertragsmuster passgenau für Unternehmen, Führungskräfte und besondere Vertrauenspositionen, und sorgen dafür, dass sie arbeitsrechtlich wirksam und praktisch umsetzbar sind.

03

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme binden Schlüsselpersonen, schaffen wirtschaftliche Anreize und stärken die Identifikation mit dem Unternehmen. Wir gestalten ESOP, VSOP, Phantom Shares, Exit-Boni und echte Beteiligungsmodelle rechtssicher, abgestimmt auf Gesellschaftsvertrag, Investorenrechte, Vesting, Leaver-Fälle und steuerliche Rahmenbedingungen.

04

Kündigung

Die Kündigung von Arbeitnehmern lässt sich im unternehmerischen Alltag nicht verhindern. Sie ist oft ein heikles Thema und kann sowohl für den Arbeitgeber als auch für den Arbeitnehmer sowie für die Belegschaft emotional belastend sein. In solchen Fällen ist eine fundierte rechtliche Beratung entscheidend, um alle Möglichkeiten zu prüfen und Risiken zu minimieren.

Ihr Ansprechpartner

Persönliche Mandatsführung.

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Melissa Mache

Rechtsanwältin

Associate

Associate bei @legal mit Schwerpunkten im Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht.

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