Kompetenz

Arbeitsrecht

Das Arbeitsrecht regelt die rechtlichen Beziehungen zwischen Arbeitgebern und Arbeitnehmern und umfasst Themen wie Arbeitsverträge, Arbeitszeit und Arbeitsort, Kündigungsschutz sowie Rechte und Pflichten beider Parteien. Es stellt sicher, dass die Rechte der Beschäftigten gewahrt werden und gleichzeitig die Interessen der Arbeitgeber geschützt sind.

Unser Beratungsansatz

Spezialisierung, die im Ergebnis spürbar ist.

Im Zusammenhang mit dem Gesellschaftsrecht ist das Arbeitsrecht besonders relevant, da Unternehmen als juristische Personen im Gesellschaftsrecht organisiert sind und häufig komplexe arbeitsrechtliche Fragestellungen auftreten, etwa bei der Gründung von Gesellschaften, Umstrukturierungen oder der Übertragung von Unternehmen.

Die enge Verzahnung beider Rechtsgebiete gewährleistet, dass arbeitsrechtliche Belange in einem unternehmerischen Kontext rechtssicher geregelt werden.

Schwerpunkte

Vertieftes Beratungsspektrum.

01

Betriebsübergang

Ein Betriebsübergang nach § 613a BGB liegt vor, wenn ein Betrieb oder Betriebsteil durch Rechtsgeschäft auf einen neuen Inhaber übergeht, mit der Folge, dass alle bestehenden Arbeitsverhältnisse automatisch mit ihm fortbestehen. Wir beraten Erwerber und Veräußerer bei der Prüfung eines Betriebsübergangs, bei Unterrichtungsschreiben, Widerspruchsrechten und der Vermeidung typischer Haftungsfallen.

02

Arbeitsverträge

Ein Arbeitsvertrag ist der zivilrechtliche Vertrag, mit dem sich der Arbeitnehmer zur weisungsgebundenen Erbringung von Diensten in persönlicher Abhängigkeit und der Arbeitgeber zur Zahlung der Vergütung verpflichtet (§ 611a BGB). Wir gestalten, prüfen und aktualisieren Arbeitsverträge, Geschäftsführerdienstverträge, Vorstands- und Führungskräfteverträge sowie Sondervereinbarungen zu Wettbewerbsverbot, Bonus und Vertraulichkeit.

03

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme

Mitarbeiterbeteiligungsprogramme sind vertragliche Modelle, mit denen Mitarbeiter am wirtschaftlichen Erfolg oder am Eigenkapital ihres Arbeitgebers beteiligt werden, insbesondere über ESOP, VSOP, Phantom Shares oder echte Anteile. Wir gestalten Beteiligungsprogramme rechtssicher, abgestimmt auf Gesellschaftsvertrag, Investorenrechte, Vesting, Leaver-Fälle und steuerliche Rahmenbedingungen.

04

Kündigung

Die Kündigung ist die einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Arbeitsverhältnis beendet wird, wirksam nur unter Einhaltung von Form, Frist und, im Anwendungsbereich des KSchG, sozialer Rechtfertigung. Wir beraten Arbeitgeber bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung, Änderungskündigung, Aufhebungsvereinbarungen sowie in Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht.

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Constanze Reimann

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Salary Partnerin bei @legal. Fachanwältin für Arbeitsrecht und für Steuerrecht sowie zertifizierte Mediatorin.

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