Kompetenz
Erbrecht mit Unternehmensnachfolge
Jeder Unternehmer sollte und muss sich rechtzeitig Gedanken zur Übergabe des Unternehmens in die nächste Generation und seine Nachfolge machen. Dabei raten wir Unternehmern, bereits ab dem Zeitpunkt der Gründung diesen Prozess im Auge zu haben und strategisch zu gestalten.
Unser Beratungsansatz
Spezialisierung, die im Ergebnis spürbar ist.
Es stellen sich Fragen, ob das Unternehmen überhaupt in die nächste Generation übergeben werden kann und insbesondere ob überhaupt eine Bereitschaft der in Betracht kommenden Personen hierzu besteht. Alternativ kann auch eine Veräußerung des Unternehmens in Betracht kommen (Exit).
Die Struktur des Unternehmens, die Zusammensetzung des Gesellschafterkreises und seiner Regularien sowie die operative und strategische Ausrichtung sind entscheidende Faktoren für die Planung und Durchführung einer erfolgreichen Unternehmensnachfolge. Dabei spielt neben den gesellschafts- und wirtschaftsrechtlichen Belangen insbesondere auch das Erbrecht eine Rolle.
Ein nicht zu unterschätzender Aspekt ist zudem die Vorsorge, die bereits zu Lebzeiten getroffen werden kann, um im Falle einer Handlungsunfähigkeit oder Krankheit die Unternehmensführung sicherzustellen und die Nachfolge rechtzeitig zu regeln. Eine gut strukturierte Vorsorge- und Nachfolgeplanung trägt dazu bei, die Kontinuität des Unternehmens zu sichern und familiäre oder geschäftliche Konflikte zu vermeiden.
Schwerpunkte
Vertieftes Beratungsspektrum.
01
Vorsorge & Gestaltung
Unternehmerische Vorsorge umfasst die rechtsgeschäftliche Absicherung für den Fall von Krankheit, Handlungsunfähigkeit oder Tod, insbesondere durch Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Notfallregelungen im Gesellschaftsvertrag. Wir beraten Unternehmer bei der Abstimmung persönlicher und gesellschaftsrechtlicher Vorsorgeinstrumente, damit Handlungsfähigkeit und Vermögen jederzeit gesichert sind.
02
Unternehmertestament
Ein Unternehmertestament ist eine letztwillige Verfügung, die die Nachfolge in ein Unternehmen oder Unternehmensanteile regelt und mit den Vorgaben von Gesellschaftsvertrag, Familiensituation und Steuerrecht abgestimmt ist. Wir gestalten Unternehmertestamente und Erbverträge, entwickeln Regelungen zu Testamentsvollstreckung, Pflichtteilsverzicht und Nachfolgeklauseln und stimmen sie mit steuerlichen Gestaltungszielen ab.
Ihre Ansprechpartner
Persönliche Mandatsführung.

Ihr Ansprechpartner
Hendrik Schade
Geschäftsführer
Rechtsanwalt
Gründer und Geschäftsführer von @legal. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Informationstechnologierecht.
Aktuelle Beiträge & Insights
Aktuelle Beiträge & Insights zum Thema.
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