Arbeitsrecht

Kündigung

Die Kündigung ist die einseitige empfangsbedürftige Willenserklärung, mit der ein Arbeitsverhältnis beendet wird, wirksam nur unter Einhaltung von Form, Frist und, im Anwendungsbereich des KSchG, sozialer Rechtfertigung. Wir beraten Arbeitgeber bei ordentlicher und außerordentlicher Kündigung, Änderungskündigung, Aufhebungsvereinbarungen sowie in Kündigungsschutzverfahren vor dem Arbeitsgericht.

Arbeitsrecht

Spezialwissen, das im Detail entscheidet.

Rechtssicheres Trennungsmanagement und durchsetzungsstarke Vertretung bei Kündigungen

Die Kündigung eines Arbeitnehmers hat komplexe rechtliche Anforderungen zu erfüllen, die insbesondere hinsichtlich der Gründe von Fall zu Fall variieren. Fehler bei der Kündigung können schwerwiegende Folgen haben, sowohl für die betreffende Person als auch für das Unternehmen.

Eine präzise und rechtssichere Vorgehensweise ist daher unerlässlich. Die rechtlichen Aspekte einer Kündigung hängen von vielen Faktoren ab, etwa der Art des Arbeitsverhältnisses, der Größe Ihres Unternehmens betreffend die Frage, ob den Arbeitnehmern Kündigungsschutz zukommt und / oder den einzelnen Gründen für die Kündigung.

Des Weiteren ist danach zu differenzieren, ob es sich eine ordentliche fristgerechte oder außerordentliche fristlose Kündigung handelt. Besonders bei Kündigungen von langjährigen Arbeitnehmern oder bei besonderen Regelungen wie dem Kündigungsschutz ist sorgfältige Beratung unerlässlich, insbesondere im Vorfeld der Erklärung der Kündigung. In diesem Zusammenhang sind auch Fragen der Betriebsverfassung im Zusammenhang mit dem Betriebsrat zu klären.

Eine rechtlich fehlerhafte Kündigung kann nicht nur den Fortbestand des ungewollten Arbeitsverhältnisses bedeuten, sondern auch zu finanziellen Belastungen führen. Wir unterstützen Sie dabei, alle relevanten Faktoren zu berücksichtigen und eine faire, rechtlich einwandfreie Lösung zu finden.

Leistungen im Überblick

Was wir konkret für Sie tun.

Kündigungsvorbereitung, KSchG & Kündigungsgründe

  • Vorbereitung von Kündigungen: Strategische Beratung zur Vorbereitung, rechtssicheren Initiierung und fehlerfreien operativen Umsetzung von Kündigungen.
  • Prüfung der Kündigungswirksamkeit: Detailgenaue Prüfung der formellen und materiellen Wirksamkeit von ordentlichen sowie fristlosen, außerordentlichen Kündigungen.
  • Kündigungsgründe im KSchG: Fundierte Beratung zu den drei Säulen des Kündigungsschutzes: personenbedingten, verhaltensbedingten und komplexen betriebsbedingten Kündigungen.
  • Anwendbarkeit des Kündigungsschutzes: Präzise Prüfung der Anwendbarkeit des Kündigungsschutzgesetzes (KSchG) unter Berücksichtigung von Wartezeit und Schwellenwerten (Betriebsgröße).
  • Fristen, Form & Zugang: Rechtssichere Beratung zu gesetzlichen, tariflichen oder vertraglichen Kündigungsfristen, der zwingenden Schriftform (§ 623 BGB) und dem rechtssicheren Zugang des Kündigungsschreibens.
  • Gestaltung von Kündigungsschreiben: Präzise Erstellung und formelle Prüfung von Kündigungsschreiben (einschließlich des Nachweises der Vertretungsmacht/Originalvollmacht).

Sonderkündigungsschutz, Massenentlassungen & Betriebsrat

  • Besonderer Kündigungsschutz: Zuverlässige Prüfung und Beachtung von Sonderkündigungsschutzrechten, insbesondere bei Schwerbehinderung (SGB IX), Schwangerschaft und Mutterschutz, Elternzeit, Pflegezeit oder bestehender Betriebsratsmitgliedschaft.
  • Massenentlassungsanzeigen: Beratung und fehlerfreie Durchführung von Massenentlassungsanzeigen nach § 17 KSchG sowie die Begleitung des zwingenden Konsultationsverfahrens mit der Agentur für Arbeit.
  • Betriebsbedingter Stellenabbau: Strukturierte Unterstützung bei betriebsbedingten Kündigungen, der rechtssicheren Durchführung der Sozialauswahl und dem Aufsetzen von Punktesystemen.
  • Betriebsratsanhörung (§ 102 BetrVG): Strategische Beratung zur ordnungsgemäßen, detaillierten Beteiligung und Anhörung des Betriebsrats vor dem Ausspruch jeder Kündigung zur Vermeidung von Unwirksamkeitsrisiken.
  • Weiterbeschäftigung & Versetzung: Prüfung von freien Arbeitsplätzen, konzernweiten Weiterbeschäftigungsmöglichkeiten und dem Vorrang von Versetzungsoptionen vor dem Ausspruch einer Kündigung.
  • Post-Kündigungs-Phase: Beratung zu den Rechtsfolgen nach Kündigungsausspruch, insbesondere zu unwiderruflicher oder widerruflicher Freistellung, Resturlaubsansprüchen, Überstundenabgeltung und der Herausgabe von Arbeitsmitteln (IT, Dienstwagen).

Aufhebungsverträge, Führungskräfte & Kündigungsschutzprozesse (Litigation)

  • Aufhebungs- & Abwicklungsverträge: Taktische Gestaltung, rechtliche Prüfung und Verhandlung von hochpreisigen Aufhebungsverträgen und schnellen Abwicklungsvereinbarungen.
  • Abfindungsoptimierung & Sprinterklauseln: Beratung zu angemessenen Abfindungshöhen, steueroptimierten Auszahlungen, rechtssicheren Sprinterklauseln (Turboklauseln) und wohlwollenden Zeugnisregelungen.
  • Führungskräfte & Leitende Angestellte: Strategische Beratung zur Kündigung und Auflösung von Verträgen mit Führungskräften, Prokuristen und leitenden Angestellten im Sinne des § 14 KSchG.
  • Kündigungsschutzverfahren (Litigation): Kompromisslose und erfahrene Vertretung in Kündigungsschutzverfahren und allen Instanzen vor den Arbeitsgerichten.
  • Abwehr von Kündigungsklagen: Schnelle Prüfung, strategische Erwiderung und durchsetzungsstarke Abwehr von eingereichten Kündigungsschutzklagen zur Minimierung des Annahmeverzugsrisikos.
  • Weiterbeschäftigung & Annahmeverzug: Gerichtliche Durchsetzung oder Abwehr von Ansprüchen auf tatsächliche Weiterbeschäftigung sowie die präzise Berechnung und Abwicklung von Annahmeverzugslohn.
Eine Kündigung ist kein Formular, sondern ein strategischer Prozess. Wer Gründe, Fristen, Anhörung und Dokumentation sauber führt, gewinnt im Zweifel auch vor dem Arbeitsgericht."
Portrait Melissa Mache
Melissa Mache

Rechtsanwältin · Associate

Schwerpunkte

Vertieft. Geordnet. Durchdacht.

Häufige Fragen

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