Kompetenz
Wirtschaftsrecht
Das Wirtschaftsrecht ist ein weites und facettenreiches Rechtsgebiet, das die Grundlage für das wirtschaftliche Handeln von Unternehmen, Institutionen und Privatpersonen bildet. Es umfasst eine Vielzahl von Regelungen, die den Handel, den Wettbewerb, die Unternehmensorganisation sowie vertragliche und arbeitsrechtliche Beziehungen steuern.
Unser Beratungsansatz
Spezialisierung, die im Ergebnis spürbar ist.
Als interdisziplinäres Feld vereint das Wirtschaftsrecht Elemente des Zivil-, Handels-, Gesellschafts-, Arbeits- und öffentlichen Rechts. Es deckt sowohl nationale als auch internationale Aspekte ab und schafft die Rahmenbedingungen für eine erfolgreiche unternehmerische Entwicklung.
In einer zunehmend globalisierten Welt stehen wir bei der Gestaltung rechtssicherer und fairer Wirtschaftsbeziehungen an Ihrer Seite, von der Vertragsarchitektur über Wettbewerbsstreitigkeiten bis hin zu Compliance- und geldwäscherechtlichen Fragestellungen.
Schwerpunkte
Vertieftes Beratungsspektrum.
01
Vertragsrecht & Vertragsgestaltung
Vertragsrecht und Vertragsgestaltung bezeichnen die rechtssichere Gestaltung, Prüfung und Verhandlung bindender Vereinbarungen zwischen Unternehmen und ihren Vertragspartnern. Wir gestalten und verhandeln Rahmenverträge, AGB, Kooperations-, Dienstleistungs-, Kauf- und Vertriebsverträge, individuell auf Ihre wirtschaftlichen Ziele und die Risikolage abgestimmt.
02
Wettbewerbsrecht
Das Wettbewerbsrecht (UWG) schützt Mitbewerber, Verbraucher und die Allgemeinheit vor unlauteren geschäftlichen Handlungen wie irreführender Werbung, unzulässiger Kundenansprache oder gezielter Behinderung. Wir beraten Unternehmen bei der Prüfung von Werbung und Marketingmaßnahmen, verteidigen gegen Abmahnungen und einstweilige Verfügungen und setzen eigene Ansprüche gegen unlautere Mitbewerber durch.
03
Compliance
Compliance ist die Gesamtheit der organisatorischen Maßnahmen, mit denen ein Unternehmen die Einhaltung von Gesetzen, internen Richtlinien und ethischen Standards sicherstellt und Haftungsrisiken für Organe und Mitarbeiter reduziert. Wir beraten beim Aufbau und der Prüfung von Compliance-Management-Systemen, bei internen Untersuchungen und bei der Umsetzung branchenspezifischer Regulierungsanforderungen.
04
Geldwäsche (Transparenzregister)
Das Geldwäschegesetz (GwG) verpflichtet Unternehmen zur Identifizierung wirtschaftlich Berechtigter und zur Eintragung im Transparenzregister, um die Herkunft von Vermögenswerten nachvollziehbar zu machen. Wir beraten Unternehmen zu Meldepflichten, KYC-Prozessen, Risikoanalyse und internen Sicherungsmaßnahmen und vertreten bei Bußgeldverfahren des Bundesverwaltungsamts.
Aktuelle Beiträge & Insights
Aktuelle Beiträge & Insights zum Thema.
Weitere Kompetenzen

