Kompetenz

Gesellschaftsrecht

Ihr Erfolg beginnt mit dem richtigen Fundament. Das Gesellschaftsrecht schafft klare Strukturen für Ihre Unternehmensgründung und -führung. Auch im Falle einer streitigen Auseinandersetzung schafft das Gesellschaftsrecht eine Sicherheit zum Erhalt Ihres Investments. Vertrauen Sie auf unsere rechtliche Expertise, die Ihre Vision in sichere Bahnen lenkt.

Unser Beratungsansatz

Spezialisierung, die im Ergebnis spürbar ist.

Wir beraten Vorstände, Geschäftsführer, Gesellschafter und Aufsichtsgremien in sämtlichen gesellschaftsrechtlichen Fragestellungen, von der Gründung über die rechtssichere Gestaltung der Satzung bis zur Restrukturierung, zu Beteiligungs- und M&A-Transaktionen sowie zur Begleitung in streitigen Auseinandersetzungen.

Unsere Mandate führen wir persönlich. Komplexe gesellschaftsrechtliche Vorgänge verlangen Verhandlungserfahrung und Diskretion, beides ist bei uns Partnerstandard.

Schwerpunkte

Vertieftes Beratungsspektrum.

01

Unternehmensgründung

Eine Unternehmensgründung ist die rechtliche Errichtung eines Unternehmensträgers, von der Wahl der Rechtsform über den Gesellschaftsvertrag bis zur Handelsregistereintragung. Wir begleiten Gründer und Investoren bei Rechtsformwahl, Satzungsgestaltung, notarieller Gründung und den ersten steuer- und haftungsrechtlichen Weichenstellungen.

02

Recht der GmbH

Die GmbH ist eine haftungsbeschränkte Kapitalgesellschaft nach dem GmbHG, deren Vermögen strikt von dem der Gesellschafter getrennt ist und die durch einen oder mehrere Geschäftsführer vertreten wird. Wir beraten Gesellschafter und Geschäftsführer bei Gründung, Satzungsgestaltung, Kapitalmaßnahmen, Anteilsübertragungen, Gesellschafterbeschlüssen und der laufenden Corporate Governance.

03

Gesellschafterversammlungen & Beschlussfassung

Ein rechtssicherer Beschluss entsteht lange vor der Versammlung. Durch präzise Einhaltung von Form- und Fristvorgaben schließen wir formelle Angriffsflächen systematisch aus und sichern die Handlungsfähigkeit Ihres Unternehmens ab.

04

Recht der GbR

Das neue GbR-Recht verzeiht keine veralteten Verträge. Wir überführen bestehende Strukturen sicher in das neue System des MoPeG und nutzen die strategischen Vorteile der eingetragenen GbR (eGbR) für Ihr Vorhaben.

05

Recht der OHG und KG

Sicher agieren im Handelsrecht: Wir gestalten Verträge für Personenhandelsgesellschaften so, dass Haftungsrisiken für Kommanditisten strikt minimiert werden und die operative Handlungsfähigkeit der Geschäftsführung auch in Krisen oder Generationswechseln absolut geschützt bleibt.

06

Recht der eingetragenen Genossenschaft (eG)

Genossenschaften verlangen ein tiefes Verständnis für das Zusammenspiel von genossenschaftlichen Pflichtprüfungen und unternehmerischer Freiheit. Wir gestalten Satzungen, die den strengen gesetzlichen Anforderungen des GenG genügen und gleichzeitig maximale operative Flexibilität für Vorstand und Aufsichtsrat sichern.

07

Recht der Aktiengesellschaft

Die Aktiengesellschaft ist eine Kapitalgesellschaft mit in Aktien zerlegtem Grundkapital, deren Leitung dem Vorstand und deren Überwachung dem Aufsichtsrat obliegt. Wir beraten bei Gründung, Satzungsgestaltung, Hauptversammlung, Kapitalmaßnahmen sowie zu Pflichten und Haftung von Vorstand und Aufsichtsrat, auch außerhalb börsennotierter Strukturen.

08

Unternehmensverkäufe (M&A)

Ein Unternehmensverkauf (M&A) ist die rechtsgeschäftliche Übertragung von Anteilen (Share Deal) oder Vermögensgegenständen (Asset Deal) eines Unternehmens auf einen Erwerber. Wir begleiten Käufer und Verkäufer bei Letter of Intent, Due Diligence, Kaufvertrag (SPA), Signing und Closing sowie bei Post-Merger-Themen und Earn-Out-Regelungen.

09

Gesellschafterstreit

Ein Gesellschafterstreit ist die rechtliche Auseinandersetzung zwischen Gesellschaftern über Beschlüsse, Beteiligungsverhältnisse, Informationsrechte oder den Ausschluss eines Gesellschafters. Wir beraten Gesellschafter, Geschäftsführung und Beiräte bei Beschlussmängelklagen, Einziehungs- und Ausschlussverfahren, einstweiligem Rechtsschutz und Abfindungsstreitigkeiten.

010

Pflichten und Haftung von Geschäftsführer & Vorstand

Geschäftsführer und Vorstände sind gesetzliche Vertreter der Gesellschaft und haften bei Pflichtverletzungen persönlich mit ihrem Privatvermögen (§ 43 GmbHG, § 93 AktG). Wir beraten Organmitglieder zu Legalitäts- und Sorgfaltspflichten, Business-Judgement-Rule, Entscheidungsdokumentation, D&O-Versicherung und der Abwehr von Haftungsansprüchen.

011

Pflichten & Haftung des Aufsichtsrats

Der Aufsichtsrat ist das Überwachungsorgan der Aktiengesellschaft und wichtiger Kapitalgesellschaften, das Vorstand und Geschäftsführung kontrolliert und für Sorgfaltspflichtverletzungen persönlich haftet. Wir beraten Aufsichtsräte zu Überwachungspflichten, Zustimmungsvorbehalten, Prüfung von Jahresabschluss und Compliance-System sowie zur Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken.

012

Umwandlungen

Eine Umwandlung nach dem Umwandlungsgesetz ist die Übertragung des Vermögens eines Rechtsträgers auf einen anderen im Wege von Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung oder Formwechsel. Wir beraten Unternehmen und Gesellschafter bei der Wahl der Umwandlungsform, bei Umwandlungsvertrag, Umwandlungsbericht und Handelsregisteranmeldung sowie zu steuer- und arbeitsrechtlichen Folgen.

Ihre Ansprechpartner

Persönliche Mandatsführung.

Portrait Hendrik Schade

Ihr Ansprechpartner

Hendrik Schade

Geschäftsführer

Rechtsanwalt

Gründer und Geschäftsführer von @legal. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Informationstechnologierecht.

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Portrait Melissa Mache

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Melissa Mache

Rechtsanwältin

Associate

Associate bei @legal mit Schwerpunkten im Handels-, Gesellschafts- und Wirtschaftsrecht.

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