Kompetenz
Handelsrecht
Das Handelsrecht betrifft Sie, sobald Sie in kaufmännischer Weise unternehmerisch tätig sind, und sorgt für klare Regeln und Sicherheit. Es umfasst beispielsweise die Belange im Zusammenhang mit dem Handelsregister, Regelungen zu Handelsverträgen, besondere Rechte und Pflichten von Kaufleuten sowie Vorgaben für die Buchführung. Wir unterstützen Sie dabei, diese Vorgaben zu verstehen und rechtssicher anzuwenden.
Unser Beratungsansatz
Spezialisierung, die im Ergebnis spürbar ist.
Im Handelsrecht zählt jede Klausel. Wir entwerfen, prüfen und verhandeln Verträge, die rechtlich präzise und kommerziell durchdacht sind, von Vertriebsverträgen über Handelsvertretungen bis zu komplexen Lieferketten.
Unser Schwerpunkt liegt auf der laufenden Beratung kaufmännisch tätiger Unternehmen, der Begleitung in streitigen Auseinandersetzungen sowie bei Fragen rund um Firmierung, Vollmachten und Jahresabschluss.
Schwerpunkte
Vertieftes Beratungsspektrum.
01
Kaufleute
Als Kaufmann tragen Sie besondere Rechte, aber auch Pflichten, die mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit verbunden sind. Wussten Sie z.B., dass die Vereinbarung über den Ausschluss der Abtretung von Geldforderungen unter Kaufleuten unwirksam ist oder Sie bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersuchen und rügen müssen?
02
Handelsvertreter
Viele Unternehmen strukturieren ihren Vertrieb auch durch Einsatz von Vertriebspersonen wie Handelsvertretern, die auf eigene Rechnung, aber in fremden Namen handeln. Wir beraten Sie sowohl als Unternehmer im Zusammenhang mit dem Einsatz von Handelsvertretern als auch als Handelsvertreter selbst.
03
Handelsfirma
Die Handelsfirma ist der Name, unter dem ein Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist, seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt. Eine Firma auszuwählen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, ist anspruchsvoller als zunächst gedacht. Wir begleiten Sie bei allen Fragen rund um die Firmierung.
04
Prokura und Handlungsvollmacht
Prokura und Handlungsvollmacht sind zentrale Instrumente, um Verantwortung innerhalb eines Unternehmens zu delegieren. Wir helfen Ihnen, diese Vollmachten korrekt zu erteilen und rechtliche Stolperfallen zu vermeiden.
05
Handelsmakler
Vermittlungsgeschäfte rechtlich absichern: Wir beraten Handelsmakler und Unternehmen bei der Gestaltung von Maklerverträgen, Provisionsansprüchen, Schlussnoten, Doppeltätigkeit, Exklusivität und Haftungsfragen im Handelsmaklerrecht.
06
Bilanzrecht
Als Kaufmann sind Sie verpflichtet, zu Beginn Ihres Handelsgewerbes und für den Schluss eines jeden Geschäftsjahres eine Bilanz sowie eine Gewinn- und Verlustrechnung aufzustellen. Mit unserer Unterstützung erhalten Sie klare Antworten zu allen Fragen bei der Aufstellung, Bewertung und Analyse von Jahresabschlüssen.
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