Kompetenz
Handelsrecht
Das Handelsrecht betrifft Sie, sobald Sie in kaufmännischer Weise unternehmerisch tätig sind, und sorgt für klare Regeln und Sicherheit. Es umfasst beispielsweise die Belange im Zusammenhang mit dem Handelsregister, Regelungen zu Handelsverträgen, besondere Rechte und Pflichten von Kaufleuten sowie Vorgaben für die Buchführung. Wir unterstützen Sie dabei, diese Vorgaben zu verstehen und rechtssicher anzuwenden.
Unser Beratungsansatz
Spezialisierung, die im Ergebnis spürbar ist.
Im Handelsrecht zählt jede Klausel. Wir entwerfen, prüfen und verhandeln Verträge, die rechtlich präzise und kommerziell durchdacht sind, von Vertriebsverträgen über Handelsvertretungen bis zu komplexen Lieferketten.
Unser Schwerpunkt liegt auf der laufenden Beratung kaufmännisch tätiger Unternehmen, der Begleitung in streitigen Auseinandersetzungen sowie bei Fragen rund um Firmierung, Vollmachten und Jahresabschluss.
Schwerpunkte
Vertieftes Beratungsspektrum.
01
Kaufleute
Kaufmann im Sinne des HGB ist, wer ein Handelsgewerbe betreibt und den besonderen handelsrechtlichen Vorschriften zu Firmenführung, Buchführung, Prokura und Handelsgeschäften unterliegt. Wir beraten Kaufleute und Unternehmen zu ihren Rechten und Pflichten aus dem HGB, etwa zu Untersuchungs- und Rügepflicht, kaufmännischem Bestätigungsschreiben und Handelsbräuchen.
02
Handelsvertreter
Ein Handelsvertreter ist ein selbständiger Gewerbetreibender, der ständig damit betraut ist, für einen Unternehmer Geschäfte zu vermitteln oder in dessen Namen abzuschließen (§ 84 HGB). Wir beraten Unternehmen und Handelsvertreter bei Handelsvertreterverträgen, Provisions- und Ausgleichsansprüchen (§ 89b HGB), Wettbewerbsverboten und der Beendigung von Vertretungsverhältnissen.
03
Handelsfirma
Die Handelsfirma ist der im Handelsregister eingetragene Name, unter dem ein Kaufmann seine Geschäfte betreibt und unter dem er klagen und verklagt werden kann (§ 17 HGB). Wir beraten bei Firmenbildung, Firmenrechtsprüfung, Firmenwahrheit und -unterscheidbarkeit, Firmenfortführung nach Übernahme sowie in Firmenstreitigkeiten mit dem Registergericht oder der IHK.
04
Prokura und Handlungsvollmacht
Die Prokura ist eine gesetzlich normierte, weitreichende Handlungsvollmacht (§§ 48 ff. HGB), die zum Abschluss aller Geschäfte ermächtigt, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt; die Handlungsvollmacht (§ 54 HGB) ist demgegenüber sachlich enger. Wir beraten zur Erteilung, zum Umfang, zur Beschränkung und zum Widerruf beider Vollmachten sowie zu ihrer Eintragung im Handelsregister.
05
Handelsmakler
Ein Handelsmakler ist, wer gewerbsmäßig für andere Personen, ohne ständig betraut zu sein, Verträge über Gegenstände des Handelsverkehrs vermittelt (§ 93 HGB). Wir beraten Handelsmakler und ihre Auftraggeber bei Maklerverträgen, Schlussnoten, Provisionsansprüchen, Doppeltätigkeit, Exklusivität und Haftungsfragen.
06
Bilanzrecht
Das Bilanzrecht ist der Teil des Handelsrechts, der Kaufleute zur Aufstellung eines Jahresabschlusses mit Bilanz sowie Gewinn- und Verlustrechnung nach den Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung verpflichtet (§§ 238 ff. HGB). Wir beraten bei Ansatz-, Bewertungs- und Ausweisfragen, bei Bilanzberichtigung und Bilanzänderung sowie zur Verzahnung von Handels- und Steuerbilanz.
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