Kompetenz
Datenschutzrecht
Das Datenschutzrecht zielt auf den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten ab und bildet eine zentrale Grundlage für den verantwortungsvollen Umgang mit personenbezogenen Daten in einer zunehmend digitalisierten Welt.
Unser Beratungsansatz
Spezialisierung, die im Ergebnis spürbar ist.
Es zielt darauf ab, die Privatsphäre von Individuen zu schützen, den Missbrauch von Daten zu verhindern und Transparenz im Umgang mit Daten zu schaffen. Vor allem durch die europäische Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) haben sich die Anforderungen an Unternehmen, Institutionen und Organisationen deutlich verschärft.
Die Themen der Rechtmäßigkeit der Verarbeitung personenbezogener Daten, die Datensicherheit und die Rechte der Betroffenen sind Kernpunkte des Datenschutzrechtes, das angesichts der fortschreitenden Digitalisierung stetig an Bedeutung gewinnt. Beim Einsatz Künstlicher Intelligenz greifen DSGVO und EU AI Act / KI-Verordnung ineinander, was eine integrierte Compliance erfordert.
Schwerpunkte
Vertieftes Beratungsspektrum.
01
Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung
Die Rechtmäßigkeit der Datenverarbeitung setzt nach Art. 6 DSGVO eine tragfähige Rechtsgrundlage wie Einwilligung, Vertragserfüllung oder berechtigtes Interesse voraus und wird von Informationspflichten und Betroffenenrechten flankiert. Wir prüfen, gestalten und dokumentieren Datenverarbeitungen so, dass sie operativ tragfähig und gegenüber Aufsichtsbehörden belastbar sind.
02
Datenschutzverträge
Datenschutzverträge sind die rechtlichen Vereinbarungen, mit denen Verantwortliche und ihre Dienstleister die datenschutzkonforme Zusammenarbeit regeln, insbesondere Auftragsverarbeitungsverträge (Art. 28 DSGVO), Joint-Controller-Vereinbarungen und Standardvertragsklauseln. Wir beraten bei AVV, Joint-Controller-Agreements, IT- und Cloud-Verträgen sowie internationalen Datenflüssen, rechtssicher und durchsetzbar.
03
Dokumentation
Die Datenschutzdokumentation ist der schriftliche Nachweis, mit dem ein Unternehmen die Einhaltung der DSGVO gegenüber Aufsichtsbehörden, Kunden und Geschäftspartnern belegt (Rechenschaftspflicht, Art. 5 Abs. 2 DSGVO). Wir bauen Verarbeitungsverzeichnisse, DSFA, Löschkonzepte, TOM- und Vorfalls-Dokumentationen so auf, dass sie behördlichen Prüfungen, Audits und Kundenanfragen standhalten.
04
Organisation (TOM)
Technische und organisatorische Maßnahmen (TOM) sind die nach Art. 32 DSGVO erforderlichen Sicherheitsvorkehrungen, mit denen personenbezogene Daten vor unbefugtem Zugriff, Verlust und Missbrauch geschützt werden. Wir beraten Unternehmen bei der rechtlichen Bewertung, Auswahl und Dokumentation geeigneter TOM und stimmen Datenschutz, IT-Sicherheit und betriebliche Abläufe aufeinander ab.
Aktuelle Beiträge & Insights
Aktuelle Beiträge & Insights zum Thema.
Weitere Kompetenzen

