Arbeitsrecht
Betriebsübergang
Ein Betriebsübergang stellt Unternehmen vor komplexe Herausforderungen, die rechtlich, organisatorisch und strategisch durchdacht werden müssen. In vielen Fällen bleibt das Vorliegen eines Betriebsübergangs unbemerkt, was zu unangenehmen Folgen führen kann. Unsere Aufgabe ist es, Sie als Unternehmer in dieser sensiblen Phase umfassend zu beraten und zu begleiten.
Spezialwissen, das im Detail entscheidet.
Rechtssicher umstrukturieren und Haftungsrisiken minimieren beim Betriebsübergang nach § 613a BGB
Der Betriebsübergang gemäß § 613a BGB bringt weitreichende rechtliche Konsequenzen mit sich. Sämtliche Arbeitsverhältnisse gehen automatisch auf den neuen Inhaber über, einschließlich aller damit verbundenen Rechte und Pflichten.
Das bedeutet, dass bestehende Verträge, wie z. B. Tarifbindungen oder betriebliche Altersversorgungen, unverändert fortbestehen. Wir beraten Sie, ob in Ihrem Fall ein Betriebsübergang vorliegt und wie sich die richtige Vorgehensweise gestaltet, insbesondere in der Kommunikation mit den Arbeitnehmern.
So vermeiden Sie Fehler bei der Information Ihrer Arbeitnehmer über den Betriebsübergang oder durch Verstöße gegen gesetzliche Vorgaben, die erhebliche rechtliche Konsequenzen und finanzielle Risiken nach sich ziehen können. Für uns steht dabei nicht nur die rechtliche Absicherung im Vordergrund, sondern auch die strategische Unterstützung.
Wir helfen Ihnen, Haftungsrisiken frühzeitig zu erkennen und zu minimieren. Darüber hinaus unterstützen wir Sie bei der Verhandlung von Übergabeverträgen, um Ihre Interessen bestmöglich zu schützen.
Daneben spielt auch die Personalführung eine zentrale Rolle. Wir entwickeln mit Ihnen Kommunikationsstrategien, um Vertrauen zu schaffen bzw. zu stärken und Missverständnisse vermeiden.
Ein erfolgreicher Betriebsübergang erfordert nicht nur rechtliches Know-how, sondern auch Weitsicht und Klarheit – und genau das können Sie als unser Mandant erwarten.
Leistungen im Überblick
Was wir konkret für Sie tun.
Rechtliche Einordnung, Transaktionsberatung & Due Diligence
- Einordnung von Betriebsübergängen: Umfassende Beratung zur rechtlichen Einordnung eines Betriebsübergangs oder komplexen Teilbetriebsübergangs im Unternehmen.
- Prüfung der Voraussetzungen des § 613a BGB: Detailgenaue Prüfung, ob die gesetzlichen Voraussetzungen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB im Einzelfall vorliegen.
- Transaktionsbezogenes Arbeitsrecht: Tiefgehende Analyse von Asset Deals, Outsourcing-Maßnahmen, Insourcing und Betriebsverlagerungen im Hinblick auf ihre spezifischen arbeitsrechtlichen Folgen.
- Arbeitsrechtliche Due Diligence: Durchführung und lösungsorientierte Auswertung der arbeitsrechtlichen Due Diligence (HR Due Diligence) bei anstehenden Unternehmenstransaktionen.
- Audit von Personalunterlagen: Strukturierte Prüfung von Personalunterlagen, bestehenden Arbeitsverträgen, Geschäftsführerverträgen und gewachsenen Vergütungsstrukturen.
- Pensionszusagen & Sonderleistungen: Hochspezialisierte Beratung zu komplexen Pensionszusagen (betriebliche Altersvorsorge), variablen Vergütungsmodellen, Boni und Sonderleistungen.
Arbeitnehmerunterrichtung, Widerspruchsrechte & Personalüberleitung
- Folgen des Betriebsübergangs: Beratung zum automatischen Übergang von Arbeitsverhältnissen sowie allen Rechten und Pflichten vom Veräußerer auf den Erwerber.
- Erstellung von Unterrichtungsschreiben: Rechtssichere Erstellung, detaillierte Prüfung und Formulierung von formgerechten Unterrichtungsschreiben an die betroffenen Arbeitnehmer.
- Strategie der Arbeitnehmerunterrichtung: Umfassende Beratung zu Inhalt, gesetzlicher Schriftform und dem optimalen taktischen Zeitpunkt der Arbeitnehmerunterrichtung (Vermeidung von Fehlern bei der Rügefrist).
- Prüfung von Widerspruchsrechten: Genaue Prüfung von gesetzlichen Widerspruchsrechten der Arbeitnehmer, Fristenläufen und den daraus resultierenden personellen Folgen für beide Parteien.
- Umgang mit Widersprüchen: Taktische Beratung und schnelles Handeln bei Widersprüchen einzelner Arbeitnehmer gegen den Übergang ihres Arbeitsverhältnisses.
- Personalüberleitungsvereinbarungen: Rechtssichere Gestaltung von Personalüberleitungsvereinbarungen, dreiseitigen Verträgen und strategischen Übergangskonzepten.
Betriebsverfassungsrecht, Kollektivrecht & Harmonisierung
- Kollektivrechtliche Auswirkungen: Präzise Prüfung von tarifvertraglichen und betriebsverfassungsrechtlichen Auswirkungen sowie Übergangs- und Restmandaten von Betriebsräten.
- Fortgeltung von Arbeitsbedingungen: Beratung zu Fortgeltung, kollektivrechtlicher Transformation, Ablösung oder vertraglicher Änderung von bestehenden Arbeitsbedingungen.
- Betriebliche Übungen & Gesamtzusagen: Genaue Prüfung von bestehenden Betriebsvereinbarungen, Gesamtzusagen und historisch gewachsenen betrieblichen Übungen.
- Harmonisierung von Arbeitsbedingungen: Unterstützung bei der strategischen und rechtssicheren Harmonisierung von unterschiedlichen Arbeitsbedingungen nach dem erfolgreichen Erwerb eines Betriebs.
- Integrationsmaßnahmen (Post-Transfer): Prüfung und rechtliche Absicherung von Post-Transfer-Integrationsmaßnahmen und der Zusammenlegung von Betriebsstätten.
- Stakeholder-Kommunikation: Professionelle Unterstützung bei der strategischen Kommunikation mit Arbeitnehmern, dem Betriebsrat, Wirtschaftsausschüssen und Gewerkschaften.
„Ein Betriebsübergang ist mehr als eine arbeitsrechtliche Formalie, er entscheidet über Haftung, Integration und das Vertrauen der Belegschaft. Wer § 613a BGB frühzeitig richtig einordnet, schützt Transaktion, Arbeitsplätze und Unternehmenswert."

Rechtsanwältin · Associate
Schwerpunkte
Vertieft. Geordnet. Durchdacht.
Häufige Fragen
Antworten, bevor Sie fragen.
Aktuelle Beiträge & Insights
Aktuelle Beiträge & Insights zum Thema.
Weitere Schwerpunkte im Arbeitsrecht
