Rechtsgebiet

Handelsrecht

Das Handelsrecht ist das Sonderprivatrecht der Kaufleute und regelt Firmierung, Handelsregister, Prokura und Handlungsvollmacht, Handelsgeschäfte sowie das Recht der Handelsvertreter, Handelsmakler und der kaufmännischen Rechnungslegung. Wir beraten Kaufleute und Handelsunternehmen zu Vertragswerken, Firmenrecht, Vertriebsstrukturen und bilanzrechtlichen Pflichten.

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