Handelsrecht
Handelsvertreter
Viele Unternehmen strukturieren ihren Vertrieb auch durch Einsatz von Vertriebspersonen wie Handelsvertretern, die auf eigene Rechnung, aber in fremden Namen handeln. Wir beraten Sie sowohl als Unternehmer im Zusammenhang mit dem Einsatz von Handelsvertretern als auch als Handelsvertreter selbst.
Spezialwissen, das im Detail entscheidet.
Kanzlei für Vertriebsrecht: Ihre Anwälte für Handelsvertreterrecht
Als Unternehmer oder Handelsvertreter stehen Sie vor mehreren rechtlichen Herausforderungen insbesondere im Zusammenhang mit der Gestaltung des Handelsvertretervertrages und der hier maßgeblichen Regelungsinhalte, insbesondere zum Vertriebsgebiet, den Vertragsprodukten oder zur konkreten Ausgestaltung der Provision. Ein gut gestalteter Handelsvertretervertrag kann für Sie als Unternehmer und / oder für Sie als Handelsvertreter eine Grundlage für eine lange erfolgreiche vertriebliche Zusammenarbeit sein.
Die Tätigkeit als Handelsvertreter erfordert dabei nicht nur Verhandlungsgeschick, sondern auch präzise Regelungen zwischen Handelsvertreter und seinem Vertragspartner. Wichtig ist, dass der Handelsvertretervertrag zentrale Punkte regelt, die oft eine Quelle für rechtliche Konflikte bergen.
Dazu gehören insbesondere Regelungen zur Ausgestaltung der Provision, Wettbewerbsklauseln und Regelungen zu Kündigungsfristen. Häufig entstehen Streitigkeiten, wenn Handelsvertreter ihre Ansprüche auf Zahlung der Provision durchsetzen wollen und flankierend hierzu Auskunftsansprüche geltend machen.
Wir stehen Ihnen zur Seite, sei es bei der Prüfung und Verhandlung von Verträgen oder bei der Durchsetzung Ihrer Rechte als Handelsvertreter oder als Unternehmer. Darüber hinaus beraten wir Sie hinsichtlich der Pflichten von Handelsvertretern, etwa der ordnungsgemäßen Kundenbetreuung oder der Einhaltung von Wettbewerbsverboten.
Mit unserer Unterstützung können Sie Ihre Tätigkeit als Handelsvertreter sicher ausüben oder als Unternehmer den Einsatz von Handelsvertretern sicher gestalten und sich damit insgesamt auf Ihre unternehmerische Entwicklung konzentrieren.
Leistungen im Überblick
Was wir konkret für Sie tun.
Vertriebsrecht & Gestaltung von Handelsvertreterverträgen
- Handelsvertretervertrag rechtssicher gestalten: Individuelle Ausgestaltung, eingehende Prüfung und strategische Verhandlung von Handelsvertreterverträgen.
- Rechtliche Statuseinstufung: Umfassende Beratung zur Einordnung als selbstständiger Handelsvertreter, Vertragshändler, Handelsmakler oder angestellter Arbeitnehmer.
- Vermeidung von Scheinselbstständigkeit: Rechtssichere Abgrenzung zwischen einer selbstständigen Handelsvertretung und einer abhängigen Beschäftigung im Vertrieb.
- Aufbau von Vertriebsstrukturen: Strategische Beratung von Unternehmen bei der Konzeption, Skalierung und rechtssicheren Gestaltung moderner Vertriebssysteme.
- Strukturierung von Vertriebsnetzen: Gestaltung von Vertriebsvereinbarungen mit mehreren Handelsvertretern, Untervertretern oder externen Vertriebspartnern.
- Gebietsschutz & Exklusivität: Beratung zu Bezirksvertretungen, vertraglichem Kundenschutz und exklusiven Alleinvertretungsrechten im Zielmarkt.
Provisionsrecht, Vergütung & Laufende Beratung im Vertrieb
- Rechte & Pflichten im Vertrieb: Fundierte Beratung von Handelsvertretern und Unternehmern zu gesetzlichen Rechten, Pflichten und Vergütungsmodellen.
- Provisionsprüfung: Detaillierte Prüfung von Provisionsansprüchen, der Richtigkeit von Provisionsabrechnungen und der gesetzlichen Fälligkeit der Provision.
- Provisionsklage & Beitreibung: Konsequente gerichtliche und außergerichtliche Durchsetzung offener Provisionen und sonstiger variabler Vergütungsansprüche.
- Folgeprovisionen & Überhanggeschäfte: Unterstützung bei Streitigkeiten über vermittelte Geschäfte, spätere Nachbestellungen und das Recht auf Folgeprovisionen.
- Unternehmerische Freiheit vs. Direktionsrecht: Prüfung von Weisungsrechten des Unternehmers und den rechtlichen Grenzen der unternehmerischen Freiheit des Handelsvertreters.
- Datenschutz & Kundenstamm: Beratung zu Rechten an Kundenstamm, Kundendaten, Leads und der Nutzung von CRM-Systemen im laufenden Handelsvertreterverhältnis.
Kündigung, Handelsvertreterausgleich (§ 89b HGB) & Prozessführung
- Beendigung von Vertriebsverträgen: Beratung zu Kündigung, gesetzlichen oder vertraglichen Kündigungsfristen und der außerordentlichen fristlosen Kündigung aus wichtigem Grund.
- Aufhebungsverträge im Vertrieb: Rechtssichere Gestaltung und Verhandlung von Aufhebungsvereinbarungen, Abwicklungsvereinbarungen und Erledigungsklauseln.
- Nachvertragliches Wettbewerbsverbot: Rechtssichere Gestaltung und Prüfung nachvertraglicher Wettbewerbsverbote sowie die Berechnung der gesetzlichen Karenzentschädigung.
- Ausgleichsanspruch (§ 89b HGB): Strategische Beratung zu den gesetzlichen Ausgleichsansprüchen des Handelsvertreters nach Vertragsbeendigung.
- Berechnung des Ausgleichsanspruchs: Mathematische Ermittlung, detaillierte Prüfung und anwaltliche Durchsetzung von Handelsvertreterausgleichsansprüchen.
- Abwehr von Vertriebsforderungen: Risikoorientierte Abwehr unberechtigter Ausgleichs-, Provisions-, Buchauszugs- oder Schadensersatzforderungen der Gegenseite.
Schwerpunkte
Vertieft. Geordnet. Durchdacht.
Häufige Fragen
Antworten, bevor Sie fragen.
Ihre Ansprechpartner
Persönliche Mandatsführung.

Ihr Ansprechpartner
Hendrik Schade
Geschäftsführer
Rechtsanwalt
Gründer und Geschäftsführer von @legal. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Informationstechnologierecht.
Aktuelle Beiträge & Insights
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