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Handelsrecht

Kaufleute

Als Kaufmann tragen Sie besondere Rechte, aber auch Pflichten, die mit Ihrer unternehmerischen Tätigkeit verbunden sind. Wussten Sie z.B., dass die Vereinbarung über den Ausschluss der Abtretung von Geldforderungen unter Kaufleuten unwirksam ist oder Sie bei einem beiderseitigen Handelsgeschäft die gelieferte Ware unverzüglich auf Mängel untersuchen und rügen müssen?

Handelsrecht

Spezialwissen, das im Detail entscheidet.

Wirtschaftsanwälte für Kaufleute: Unsere Leistungen im Handelsrecht

Ob als Einzelkaufmann, Personenhandelsgesellschaft, Kapitalgesellschaft oder Genossenschaft – die Kaufmannseigenschaft bestimmt Ihre unternehmerischen Möglichkeiten und Verpflichtungen. Wir zeigen Ihnen, welche besonderen Verpflichtungen und Haftungsrisiken Sie als Kaufmann unterliegen, aber auch, welche Vorteile Sie aus der Kaufmannseigenschaft ziehen können.

Dabei stellen wir sicher, dass Sie alle relevanten gesetzlichen Anforderungen erfüllen. Sie haben als Kaufmann nicht nur eine Schlüsselrolle in der Wirtschaft, sondern auch eine besondere rechtliche Verantwortung.

Ihre Pflichten sind vielfältig, unter anderem betreffend die Buchführung, die externe Rechnungslegung oder die Publizität. Gleichzeitig profitieren Sie von Vorteilen, wie den Möglichkeiten der freieren Ausgestaltung vorformulierter Verträge und der Möglichkeit, Handelsbräuche für sich zu nutzen.

Gerade bei komplexen Fragestellungen, etwa zu Gewährleistungsansprüchen oder Haftungsrisiken, ist eine rechtliche Beratung entscheidend. Wir unterstützen Sie dabei, Ihre Verpflichtungen nicht nur zu erfüllen, sondern auch gezielt Chancen zu nutzen, die sich aus Ihrem Status als Kaufmann ergeben. Mit unserer Unterstützung stellen Sie sicher, dass Ihre unternehmerische Tätigkeit auf einer rechtlich sicheren Grundlage basiert.

Leistungen im Überblick

Was wir konkret für Sie tun.

Handelsrecht & Kanzlei-Beratung für Kaufleute (Status & Organisation)

  • Rechtssichere Beratung zur Kaufmannseigenschaft: Präzise Einordnung als Istkaufmann, Kannkaufmann, Formkaufmann oder Scheinkaufmann.
  • Prüfung des Gewerbebetriebs: Feststellung, ob Ihr Unternehmen nach Art und Umfang in kaufmännischer Weise eingerichtet ist.
  • Rechte und Pflichten im Handelsrecht: Umfassende Beratung für Einzelkaufleute, Personenhandelsgesellschaften (OHG, KG), Kapitalgesellschaften (GmbH, UG) und Genossenschaften.
  • Handelsregister-Service: Erfahrene Unterstützung bei Handelsregisteranmeldungen, Änderungen, Sitzverlegungen und Löschungen.
  • Handelsregisterpublizität: Strategische Beratung zu gesetzlichen Eintragungspflichten und den Rechtsfolgen der Publizitätswirkung.
  • Compliance im Handelsrecht: Beratung zu kaufmännischen Buchführungs-, Aufbewahrungs- und gesetzlichen Dokumentationspflichten.

B2B-Vertragsrecht & Gestaltung von Handelsgeschäften

  • Kaufmännische Dokumentation: Prüfung und Gestaltung von Geschäftsbriefen, digitalen Bestellprozessen und B2B-Vertragsdokumenten.
  • Handelsbräuche & Branchenrecht: Beratung zu internationalen Handelsbräuchen, kaufmännischen Gepflogenheiten und branchenüblichen Vertragspraktiken.
  • B2B-AGB-Erstellung: Rechtssichere Gestaltung und Prüfung von Allgemeinen Geschäftsbedingungen im kaufmännischen Geschäftsverkehr.
  • Kaufmännisches Bestätigungsschreiben (KBS): Beratung zu den rechtlichen Folgen und der Bindungswirkung im Handelsverkehr.
  • B2B-Vertragsrecht: Prüfung und Ausgestaltung von Lieferverträgen, Einkaufsverträgen, Rahmenverträgen und Bezugsverträgen zwischen Kaufleuten.
  • Forderungsmanagement: Beratung zu Forderungsabtretungen, vertraglichen Abtretungsverboten und Sicherungsabtretungen im Handelsverkehr.

Haftungsrisiken, Mängelrüge & Anwaltliche Vertretung im B2B-Geschäft

  • Untersuchungs- und Rügepflicht (§ 377 HGB): Fundierte Beratung zu kaufmännischen Pflichten beim B2B-Warenkauf.
  • Qualitätsmanagement & Logistik-Recht: Unterstützung bei der rechtssicheren Organisation von Wareneingangskontrolle und Mängelrügen im Betrieb.
  • Haftungsvermeidung beim Wareneinkauf: Prüfung von Schadensersatz- und Haftungsrisiken bei verspäteter oder unterlassener Mängelanzeige.
  • Leistungsstörungsrecht: Beratung bei Verzug, der Durchsetzung von Zurückbehaltungsrechten und kaufmännischen Sicherungsrechten.
  • Vertretungsmacht & Prokura: Beratung zu Vertretungsfragen beim Auftreten von Mitarbeitern, Bevollmächtigten, Prokuristen und Organen im Handelsverkehr.
  • Firmen- und Rechtsscheinhaftung: Prüfung von Haftungsfragen bei Handeln unter Firma, im Namen des Unternehmens oder ohne ausreichende Vertretungsmacht.

Schwerpunkte

Vertieft. Geordnet. Durchdacht.

Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen.

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Persönliche Mandatsführung.

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Hendrik Schade

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Gründer und Geschäftsführer von @legal. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Informationstechnologierecht.

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