Handelsrecht
Prokura und Handlungsvollmacht
Prokura und Handlungsvollmacht sind zentrale Instrumente, um Verantwortung innerhalb eines Unternehmens zu delegieren. Wir helfen Ihnen, diese Vollmachten korrekt zu erteilen und rechtliche Stolperfallen zu vermeiden.
Spezialwissen, das im Detail entscheidet.
Vertretungsmacht rechtssicher regeln: anwaltliche Beratung zu Prokura & Handlungsvollmacht
Mit der Erteilung einer Prokura und / oder Handelsvollmacht übertragen Sie als Führungsorgan Ihres Unternehmens Befugnisse auf andere Personen in Ihrem Unternehmen, die Ihnen den Geschäftsalltag erleichtern können. Wir beraten Sie, welche Art der Vollmacht in Ihrem Fall geeignet ist.
Außerdem erklären wir Ihnen, wie Sie die Befugnisse korrekt verteilen und die rechtlichen Risiken steuern bzw. minimieren. Die Erteilung der Prokura ermöglicht es einem Kaufmann, einer Person Vertretungsrechte mit einem klar definierten, nach außen hin nicht einschränkbaren Umfang zu übertragen.
Die Prokura wird im Handelsregister eingetragen und kann daher einen hierauf aufbauenden Rechtsschein setzen. Das birgt erhebliche Möglichkeiten einer Delegation aber auch Gefahren in sich.
Die Prokura ermächtigt nach dem Gesetz zu allen gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb eines Handelsgewerbes mit sich bringt. Grundstücke dürfen nur veräußert werden, soweit dem Prokuristen das gesondert gestattet ist.
Wichtig: als Prokurist sind sie kein Organ des Unternehmens, sondern allein Inhaber der aus der Prokura abgeleiteten Vertretungsmacht. Im Unterschied zur Prokura kann der Inhalt einer Handlungsvollmacht frei und individuell angepasst werden, je nach Bedarf Ihres Unternehmens.
Als Unternehmer müssen Sie jedoch genau wissen, welche Befugnisse Sie delegieren und wo die Grenze zu anderen Verantwortlichkeiten verläuft. Eine sorgfältige Dokumentation und klare Vereinbarungen sind unerlässlich, um spätere Streitigkeiten oder Missverständnisse zu vermeiden.
Wir helfen Ihnen, Ihre Vollmachten rechtssicher zu gestalten, damit Sie sich auf Ihre unternehmerischen Aufgaben konzentrieren können, ohne sich unnötigen rechtlichen Risiken auszusetzen.
Leistungen im Überblick
Was wir konkret für Sie tun.
Prokura: Erteilung, Umfang und Handelsregisteranmeldung
- Prokura rechtssicher erteilen: Umfassende Beratung zur wirksamen Erteilung, individuellen Ausgestaltung und internen Begrenzung der Prokura.
- Bestellung von Prokuristen: Strikte Prüfung aller gesetzlichen Voraussetzungen für die wirksame Bestellung von Prokuristen (§ 48 HGB).
- Handelsregister-Service: Professionelle Vorbereitung, Prüfung und Begleitung von zwingenden Handelsregisteranmeldungen zur Prokura.
- Varianten der Prokura: Beratung zur strategischen Auswahl von Einzelprokura, Gesamtprokura (z. B. echte/unechte Gesamtprokura) und Filialprokura.
- Interne Compliance-Richtlinien: Gestaltung maßgeschneiderter Zustimmungsvorbehalte und verbindlicher Zeichnungsrichtlinien für Prokuristen.
- Vertretungsmacht im Außenverhältnis: Fundierte Beratung zum gesetzlich unbeschränkbaren Umfang der Vertretungsmacht von Prokuristen gegenüber Dritten.
Handlungsvollmacht, Ladenvollmacht & Interne Vollmachtsstrukturen
- Handlungsvollmacht rechtssicher gestalten: Beratung zur wirksamen Erteilung und passgenauen Ausgestaltung von kaufmännischen Handlungsvollmachten (§ 54 HGB).
- Rechtliche Abgrenzung: Präzise Differenzierung zwischen Prokura, Handlungsvollmacht, umfassender Generalvollmacht und organschaftlicher Vertretung (z. B. GmbH-Geschäftsführer).
- Vollmachtsarten im HGB: Prüfung und Abgrenzung von Artvollmacht, Gattungsvollmacht, Spezialvollmacht und der praxisrelevanten Ladenvollmacht (§ 56 HGB).
- Unterschriftenregelungen: Gestaltung interner, transparenter Vollmachtsrichtlinien, Freigabematrizen und klarer Unterschriftenregelungen (z. B. i.V. / i.A.).
- Vertretung im Tagesgeschäft: Praxisnahe Beratung zur Vertretungsmacht im Einkauf, B2B-Vertrieb, Filialbetrieb und im gesamten kaufmännischen Tagesgeschäft.
- Mitarbeiter-Vollmachten: Prüfung der tatsächlichen Vertretungsmacht von Angestellten, externen Bevollmächtigten und leitenden Mitarbeitern.
Vollmachtsmissbrauch, M&A-Wechsel & Konfliktlösung
- Schutz vor Missbrauch: Beratung zu den Rechtsfolgen von Vollmachtsmissbrauch, evidenten Interessenkonflikten und kollusivem Zusammenwirken zulasten des Unternehmens.
- Vollmachtsnachweise: Prüfung und rechtssichere Gestaltung von Vollmachtsurkunden und Vertretungsnachweisen gegenüber Geschäftspartnern, Banken und Behörden.
- Transaktionen & Umstrukturierungen: Strategische Beratung bei Unternehmensübernahmen (M&A), Restrukturierungen und plötzlichen Wechseln in der Geschäftsleitung.
- Anwaltliche Prozessführung: Durchsetzungsstarke Vertretung bei Streitigkeiten über das Bestehen von Vertretungsmacht, Vollmachtsüberschreitungen und Schadensersatz.
- Dauermandat für Unternehmen: Laufende rechtliche Begleitung und Beratung bei der dauerhaften Organisation kaufmännischer Vertretungsstrukturen.
Schwerpunkte
Vertieft. Geordnet. Durchdacht.
Häufige Fragen
Antworten, bevor Sie fragen.
Aktuelle Beiträge & Insights
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