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Handelsrecht

Handelsfirma

Die Handelsfirma ist der Name, unter dem ein Kaufmann im Handelsregister eingetragen ist, seine Geschäfte betreibt und seine Unterschrift abgibt. Eine Firma auszuwählen, die die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt, ist anspruchsvoller als zunächst gedacht. Wir begleiten Sie bei allen Fragen rund um die Firmierung.

Handelsrecht

Spezialwissen, das im Detail entscheidet.

Schutz und Gestaltung Ihrer Handelsfirma – Anwälte für Firmenrecht

Ihre Handelsfirma ist mehr als nur ein Name – sie repräsentiert Ihr Unternehmen und kann Grundlage für die Entwicklung Ihrer Marke sein. Bei der Wahl Ihrer Handelsfirma müssen Sie allerdings nicht nur Kreativität beweisen, sondern auch die Vorschriften des Handelsgesetzbuchs (HGB) beachten, etwa betreffend die Kennzeichnung und Unterscheidbarkeit.

Die Handelsfirma ist ein wichtiger Bestandteil Ihrer unternehmerischen Identität. Ihre Wahl und Führung ist dabei jedoch an strenge rechtliche Voraussetzung gebunden, etwa hinsichtlich der Kennzeichnung der Rechtsform und der Unterscheidbarkeit.

Auch spielen bei Änderungen der Firma oder Übertragungen auf andere Inhaber die rechtlichen Rahmenbedingungen eine zentrale Rolle. Wir unterstützen Sie bei der Anmeldung Ihrer Firma im Handelsregister und beraten Sie zu Themen wie Namensschutz, Haftung und Firmenfortführung.

Sollte es zu Streitigkeiten kommen, beispielsweise wegen Beanstandungen zur Firma bei der Anmeldung zum Handelsregister oder Wettbewerbsfragen, stehen wir an Ihrer Seite. Mit uns haben Sie einen starken Partner, der dafür sorgt, dass Sie sich auf das Wesentliche konzentrieren können: Ihren Erfolg.

Leistungen im Überblick

Was wir konkret für Sie tun.

Firmenbildung, Markenrecht & Schutz vor Verwechslungsgefahr

  • Wahl der Handelsfirma: Rechtssichere Beratung zur Auswahl einer gesetzlich zulässigen und strategisch passenden Handelsfirma.
  • Kennzeichnungs- & Unterscheidungskraft: Umfassende Prüfung der firmenrechtlichen Kennzeichnungs- und Unterscheidungskraft Ihres Wunschnamens.
  • Grundsätze des Firmenrechts: Strikte Prüfung der gesetzlichen Vorgaben zur Firmenwahrheit, Firmenklarheit und Firmenbeständigkeit (§ 18 HGB).
  • Rechtsformzusatz & Pflichtangaben: Beratung zur korrekten Rechtsformbezeichnung und zu den gesetzlich zwingenden Pflichtzusätzen (z. B. e.K., GmbH, KG).
  • Entwicklung der Firmierung: Strategische Unterstützung bei der Entwicklung einer rechtssicheren und unverwechselbaren Firmierung für Ihr Business.
  • Marken- und Kennzeichenrecht: Tiefgehende Prüfung von Namens-, Kennzeichen- und Markenrechten im direkten Zusammenhang mit der Handelsfirma.

Registerrecht, Umfirmierung & Compliance im Konzern

  • Bestandsprüfung: Nachträgliche Prüfung bereits bestehender Firmierungen auf ihre dauerhafte handelsrechtliche Zulässigkeit.
  • Firmenbildung nach Rechtsform: Beratung zur rechtssicheren Firmenbildung bei Einzelkaufleuten, Personenhandelsgesellschaften und Kapitalgesellschaften.
  • Handelsregister-Begleitung: Passgenaue Vorbereitung, Prüfung und Begleitung von Handelsregisteranmeldungen beim zuständigen Registergericht.
  • Zwischenverfahren & Beanstandungen: Schnelle Unterstützung und Vertretung bei Beanstandungen oder Monituren des Registergerichts zur gewählten Firma.
  • Strukturänderungen & M&A: Strategische Beratung bei Firmenänderungen, geplanten Umfirmierungen und gesellschaftsrechtlichen Sitzverlegungen.
  • Konzern-Firmierung: Prüfung und Angleichung von Firmierungen innerhalb komplexer Konzern- und Unternehmensgruppenstrukturen.

Firmenfortführung, Haftungsrisiken & Prozessführung

  • Firmenfortführung & Nachfolge: Prüfung der rechtlichen Zulässigkeit einer Firmenfortführung bei Unternehmensübernahmen, Asset Deals oder im Wege der Rechtsnachfolge.
  • Haftung bei Geschäftsübernahme: Risikoorientierte Beratung zur gesetzlichen Haftung bei Firmenfortführung und Unternehmensfortsetzung (§ 25 HGB).
  • Vertragsgestaltung im Firmenrecht: Rechtssichere Gestaltung und Prüfung von Verträgen und Vereinbarungen zur Firmenfortführung und Namensnutzung.
  • Firmenübertragung: Beratung zur rechtssicheren Übertragung oder isolierten Nutzung einer etablierten Firma im Rahmen von Unternehmenskäufen.
  • Firmenrechtlicher Rechtsschutz: Konsequente Durchsetzung von Unterlassungs- und Schadensersatzansprüchen gegen unzulässige oder verwechslungsfähige Firmen (§ 37 HGB).
  • Abwehr von Abmahnungen: Abwehr von Ansprüchen und Unterlassungsbegehren wegen angeblicher Verletzung fremder Firmen-, Namens- oder Kennzeichenrechte.

Schwerpunkte

Vertieft. Geordnet. Durchdacht.

Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen.

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Hendrik Schade

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Gründer und Geschäftsführer von @legal. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Informationstechnologierecht.

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