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Gesellschaftsrecht

Umwandlungen

Umwandlungen von Unternehmen bieten eine Möglichkeit, die Rechtsform Ihres Unternehmens an veränderte Bedürfnisse anzupassen. Wir unterstützen Sie dabei, die richtige Umwandlungsstrategie zu wählen und den Prozess rechtssicher zu gestalten.

Gesellschaftsrecht

Spezialwissen, das im Detail entscheidet.

Strukturieren & Optimieren im Umwandlungsrecht: Beratung von Experten bei Umstrukturierungen und Formwechseln

Ob aus steuerlichen, haftungsrechtlichen oder strategischen Gründen – Umwandlungen können Unternehmen dabei helfen, flexibler und effizienter zu werden. Wir beraten Sie, welche Art der Umwandlung für Ihre Ziele am besten geeignet ist, sei es eine Verschmelzung, eine Spaltung oder ein Formwechsel.

Für eine flankierende, fast ausnahmslos erforderliche steuerliche Bewertung empfehlen wir Ihnen gern einen Partner aus unserem umfassenden Expertennetzwerk. Eine Umwandlung ist nicht nur ein juristischer Akt, sondern oft auch ein strategischer Meilenstein für Ihr Unternehmen.

Die Umwandlung eines Unternehmens kann Chancen eröffnen. Sie ermöglicht es Ihnen, besser auf Marktveränderungen zu reagieren, Haftungsrisiken zu minimieren oder steuerliche Vorteile zu nutzen.

Sie birgt aber auch einige rechtliche Herausforderungen. Wir begleiten Sie von der ersten Planung bis zur Umsetzung, damit der Prozess reibungslos und sicher verläuft.

Dabei ist unsere Beratung nicht nur auf die rechtlichen Rahmenbedingungen beschränkt, sondern umfasst auch die Abstimmung mit Steuerberatern und die Kommunikation mit Behörden. Mit unserer Erfahrung sorgen wir dafür, dass Ihre Umwandlung rechtssicher und effizient umgesetzt wird – immer mit Blick auf Ihre individuellen Ziele.

Leistungen im Überblick

Was wir konkret für Sie tun.

Umwandlungsformen, Formwechsel & Konzernstrukturierung

  • Strukturierung von Umwandlungsvorhaben: Umfassende Beratung zur rechtlichen und strategischen Strukturierung komplexer Umwandlungsvorhaben nach dem UmwG.
  • Prüfung der optimalen Rechtsform: Fundierte Prüfung und Auswahl der geeigneten Umwandlungsform, insbesondere Verschmelzung, Spaltung, Ausgliederung und Formwechsel.
  • Wechsel der Gesellschaftsform: Rechtssichere Umwandlung von Personengesellschaften (z. B. eGbR, OHG, KG) in Kapitalgesellschaften (z. B. GmbH, AG) und umgekehrt.
  • Formwechsel GmbH / AG: Begleitung des strategischen Formwechsels einer GmbH in eine Aktiengesellschaft (zur Vorbereitung von Wachstum oder Finanzierungen) oder umgekehrt.
  • Konzerninterne Verschmelzungen: Rechtssichere Verschmelzung (Merger) von Tochtergesellschaften auf Muttergesellschaften (Upstream-Merger) oder auf Schwestergesellschaften (Sidestream-Merger).
  • Ausgliederung von Assets: Rechtssichere Ausgliederung einzelner Geschäftsbereiche, spezifischer Vermögensgegenstände, Immobilien oder ganzer Betriebe.

Transaktionsvorbereitung, Nachfolge & grenzüberschreitende Umwandlungen

  • Abspaltung für Transaktionen (Carve-out): Gezielte Abspaltung von Unternehmensteilen zur optimalen Vorbereitung von M&A-Transaktionen, Asset Deals oder strategischen Nachfolgelösungen.
  • Pre-Sale-Umstrukturierung: Umstrukturierung und Optimierung der Gesellschaftsstrukturen im Vorfeld eines geplanten Unternehmensverkaufs oder eines Beteiligungserwerbs durch Investoren.
  • Unternehmensnachfolge im UmwG: Maßgeschneiderte Beratung bei Umwandlungen im direkten Zusammenhang mit der Unternehmensnachfolge zur Vorbereitung der Übergabe an Erwerber oder die nächste Generation.
  • Grenzüberschreitende Umwandlungen: Rechtliche Begleitung komplexer grenzüberschreitender Umwandlungen, internationaler Verschmelzungen (Cross-Border-Merger) und europäischer Sitzverlegungen.
  • Vertragsübertragungen: Beratung zur rechtssicheren Übertragung von Kundenverträgen, Lieferantenvereinbarungen, Arbeitsverhältnissen (§ 613a BGB) und betrieblichen Strukturen im Zuge der Gesamtrechtsnachfolge.
  • Change-of-Control-Klauseln: Detailgenaue Prüfung von Change-of-Control- und zwingenden Zustimmungsklauseln in wesentlichen Finanzierungs-, Lizenz- und Kernverträgen bei Umstrukturierungen.

Vertragsgestaltung, Registervollzug & Minderheitenschutz

  • Umwandlungsverträge & -pläne: Präzise Gestaltung und formelle Prüfung von Umwandlungsverträgen, Spaltungsplänen und detaillierten Umwandlungsberichten.
  • Gesellschafterbeschlüsse (UmwG): Erstellung und Prüfung der erforderlichen, qualifizierten Gesellschafterbeschlüsse und Hauptversammlungsbeschlüsse unter Einhaltung gesetzlicher Fristen.
  • Notarielle Begleitung: Taktische Vorbereitung und anwaltliche Begleitung der zwingend vorgeschriebenen notariellen Beurkundungen des Umwandlungsvorhabens.
  • Handelsregistervollzug: Effiziente Koordination von Handelsregisteranmeldungen und allen registerrechtlichen Vollzugsschritten zur rechtswirksamen Eintragung der Umwandlung.
  • Berichts- & Prüfpflichten: Beratung zu den gesetzlichen Informations-, Berichts- und externen Prüfpflichten (z. B. durch Verschmelzungsprüfer) im gesamten Umwandlungsverfahren.
  • Zustimmungsmanagement: Prüfung und Einholung notwendiger Zustimmungserfordernisse von Gesellschaftern, Aktionären, Organmitgliedern, Banken oder betroffenen Dritten.
Jede Umwandlung ist ein strategischer Wendepunkt. Wer rechtlich sauber strukturiert, vermeidet, dass der Formwechsel zur Falle wird."
Portrait Hendrik Schade
Hendrik Schade

Geschäftsführer · Rechtsanwalt

Schwerpunkte

Vertieft. Geordnet. Durchdacht.

Häufige Fragen

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