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Gesellschaftsrecht

Pflichten & Haftung des Aufsichtsrats

Die Rolle des Aufsichtsrates ist mit klaren Pflichten und erheblichen, häufig unterschätzten Haftungsrisiken verbunden. Wir beraten Sie, wie Sie Ihre Verantwortung richtig wahrnehmen und Haftungsrisiken effektiv vermeiden.

Fachportale von @legal

Vertiefung auf unseren Fachportalen.

Über die institutionelle Kanzleistruktur von @legal hinaus betreiben wir eigenständige, hochspezialisierte Fachportale mit interaktiven Tools, vertieften Analysen und praxisnahen Leitfäden. Sie ergänzen unsere fachanwaltliche Mandatsführung. Diskretion, Persönlichkeit und Verantwortung bleiben hier in der Kanzlei.

Die Fachportale sind eigenständige Informationsangebote. Die anwaltliche Beratung, Vertretung und Mandatsführung erfolgt ausschließlich durch die @legal Rechtsanwaltsgesellschaft mbH.

Gesellschaftsrecht

Spezialwissen, das im Detail entscheidet.

Der Aufsichtsrat im Fokus: fachanwaltliche Beratung zu Organpflichten, Haftung und Corporate Governance

Der Aufsichtsrat einer Gesellschaft hat rechtsformunabhängig die Pflicht, das Führungsorgan einer Gesellschaft zu überwachen. Des Weiteren muss der Aufsichtsrat sicherstellen, dass das Unternehmen bzw. seine Leitungsorgane pflichtgemäß handeln.

Darüber hinaus nimmt der Aufsichtsrat regelmäßig Beratungsfunktionen im Verhältnis zu dem jeweiligen Führungsorgan wahr. Dabei unterliegen die Mitglieder des Aufsichtsrates selbst umfangreichen Pflichten im Zusammenhang mit der Wahrnehmung ihres Aufsichtsratsmandats, woraus erhebliche Haftungsrisiken entstehen können.

Wir helfen Ihnen, Ihre Pflichten als Aufsichtsratsmitglied zu verstehen und die Ihrerseits bestehenden Haftungsrisiken einzuschätzen und steuern zu können. Die Arbeit im Aufsichtsrat erfordert ein hohes Maß an Verantwortung und Weitblick.

Ihre Pflichten gehen weit über die reine Überwachung des jeweiligen Führungsorgans hinaus – Sie tragen aktiv zur strategischen Ausrichtung des Unternehmens bei. Dazu gehört, wichtige Entscheidungen kritisch zu prüfen, Risiken zu bewerten und immer gut informiert zu sein.

Wenn Sorgfaltspflichten verletzt werden, können Sie als Aufsichtsratsmitglied persönlich in die Haftung genommen werden. Damit es gar nicht erst so weit kommt, stehen wir Ihnen beratend zur Seite – ob es um die Prüfung von Entscheidungen, die Vermeidung von Interessenkonflikten oder die Steuerung etwaiger Haftungsrisiken geht.

Und falls doch ein Haftungsfall eintreten sollte und Sie als Mitglied eines Aufsichtsrates in Anspruch genommen werden sollten, vertreten wir mit Erfahrung und Engagement Ihre Interessen. Mit uns an Ihrer Seite sind Sie als Aufsichtsratsmitglied nicht nur rechtlich abgesichert, sondern können Ihre Verantwortung mit Vertrauen wahrnehmen.

Leistungen im Überblick

Was wir konkret für Sie tun.

Rechte, Pflichten, Organisation & Besetzung des Aufsichtsrats

  • Aufgaben & Rechte des Aufsichtsrats: Umfassende Beratung zu den gesetzlichen Kernaufgaben, Rechten und Pflichten des Aufsichtsrats nach dem AktG und GmbHG.
  • Überwachung des Vorstands: Präzise Prüfung von Überwachungs-, Beratungs- und kaufmännischen Kontrollpflichten gegenüber dem Vorstand oder der Geschäftsführung.
  • Kommunale Eigengesellschaften & Public Corporate Governance: Hochspezialisierte Beratung von Aufsichtsräten in kommunalen Unternehmen und Stadtwerken; rechtssichere Auflösung von Spannungsfeldern zwischen kommunalrechtlichen Weisungen, politischen Zwängen und den strikten organschaftlichen Treue- und Verschwiegenheitspflichten nach dem AktG/GmbHG zur Vermeidung persönlicher Haftungsrisiken im politischen Umfeld.
  • Gremienbesetzung & Wahl: Beratung zur ordnungsgemäßen, gesetzeskonformen Zusammensetzung, rechtssicheren Wahl und förmlichen Bestellung des Aufsichtsrats.
  • Satzungsinterne Governance: Gestaltung und Prüfung von maßgeschneiderten Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat.
  • Ausschussarbeit & Struktur: Beratung zur effizienten Einrichtung von Ausschüssen (z. B. Prüfungsausschuss), deren Zuständigkeiten und der internen Aufgabenverteilung.

Compliance, Interessenkonflikte & Krise des Unternehmens

  • Compliance-Überwachung: Unterstützung bei der Überwachung von Compliance-, Risiko- und internen Kontrollsystemen (IKS) aus der spezifischen Sicht des Aufsichtsrats.
  • Sorgfalts- & Loyalitätspflichten: Beratung zu den strengen gesetzlichen Sorgfalts-, Loyalitäts- und Verschwiegenheitspflichten von Aufsichtsratsmitgliedern.
  • Vermeidung von Interessenkonflikten: Beratung beim Umgang mit akuten Interessenkonflikten, Related-Party-Transactions (Geschäfte mit nahestehenden Personen) und Eigengeschäften von Organmitgliedern.
  • Aufsichtsrat in der Unternehmenskrise: Strategische Beratung zu den gesteigerten Pflichten und Überwachungserfordernissen des Aufsichtsrats in der wirtschaftlichen Unternehmenskrise und bei drohender Insolvenz der Gesellschaft.
  • Sonderprüfungen & Internal Investigations: Rechtliche Unterstützung bei der Initiierung von Sonderprüfungen, internen Untersuchungen (Internal Investigations) und der Aufklärung von Pflichtverletzungen durch Organmitglieder.
  • Angemessene Vergütung: Beratung zur rechtssicheren, satzungskonformen Vergütung von Aufsichtsratsmitgliedern.

Business Judgment Rule, Abwehr von Organhaftung & Prozesse (Litigation)

  • Risiko- & Haftungsanalyse: Detailgenaue Prüfung und fortlaufende Analyse persönlicher, zivilrechtlicher Haftungsrisiken einzelner Aufsichtsratsmitglieder.
  • Business Judgment Rule im Kontrollgremium: Beratung zur korrekten Anwendung der Business Judgment Rule bei eigenen, unternehmerisch geprägten Entscheidungen des Aufsichtsrats.
  • Abwehr von Schadensersatzansprüchen: Taktische Prüfung und durchsetzungsstarke Abwehr von unberechtigten Schadensersatzansprüchen gegen Aufsichtsratsmitglieder (Innen- und Außenhaftung).
  • Durchsetzung von Ersatzansprüchen: Konsequente Prüfung und gerichtliche Durchsetzung von Ersatz- und Schadensersatzansprüchen der Gesellschaft gegenüber dem Vorstand oder der Geschäftsführung (gesetzliche Verfolgungspflicht des Aufsichtsrats).
  • D&O-Versicherung & Absicherung: Prüfung des D&O-Versicherungsschutzes (Managerhaftpflicht), Optimierung von Selbstbehaltsregelungen und die rechtliche Begleitung im akuten Versicherungsfall.
  • Personalentscheidungen auf Vorstandsebene: Umfassende rechtliche Unterstützung bei der Bestellung, Abberufung, Kündigung und allgemeinen Vertragsangelegenheiten von Vorstandsmitgliedern.
Der Aufsichtsrat haftet nicht für den Fehler des Vorstands, sondern dafür, dass er den Fehler nicht erkannt oder nicht reagiert hat. Wer überwachen muss, muss auch fragen dürfen – und die Antworten prüfen."
Portrait Hendrik Schade
Hendrik Schade

Geschäftsführer · Rechtsanwalt

Schwerpunkte

Vertieft. Geordnet. Durchdacht.

Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen.

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Hendrik Schade

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Gründer und Geschäftsführer von @legal. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Informationstechnologierecht.

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