Datenschutzrecht
Datenschutzverträge
Datenschutzverträge sind das Rückgrat jeder datenschutzkonformen Unternehmenszusammenarbeit. Wir beraten bei AVV, Joint-Controller-Agreements, IT- und Cloud-Verträgen sowie internationalen Datenflüssen, rechtssicher und durchsetzbar.
Spezialwissen, das im Detail entscheidet.
Datenschutzvereinbarungen, B2B-Haftungsklauseln und Asset-Absicherung: Rechtssichere Skalierung und strategischer Schutz durch die Beratung von Fachanwälten für IT-Recht
Datenschutzverträge sind das Rückgrat jeder datenschutzkonformen Unternehmenszusammenarbeit. Sie regeln, wer für welche Datenverarbeitung verantwortlich ist, welche Sicherheitsmaßnahmen gelten, wie Unterauftragnehmer einzubinden sind und welche Rechte bei Vertragsende bestehen. Fehlende, unklare oder nicht durchsetzbare Datenschutzverträge gehören zu den häufigsten und teuersten Fehlerquellen in der DSGVO-Praxis.
Wir beraten Unternehmen bei der Erstellung, Prüfung und Verhandlung von Auftragsverarbeitungsverträgen, Joint-Controller-Agreements, Datenschutzklauseln in IT-, Cloud- und SaaS-Verträgen sowie bei konzerninternen Datenvereinbarungen. Dabei achten wir nicht nur auf die formale Vollständigkeit, sondern auf die Passgenauigkeit zur tatsächlichen Datenverarbeitung, zur Haftungsverteilung und zum jeweiligen Hauptvertrag.
Im Zentrum steht eine Vertragsstruktur, die sowohl rechtssicher gegenüber Aufsichtsbehörden und betroffenen Personen ist als auch im B2B-Verhältnis durchsetzbar bleibt, bei Dienstleistern, Plattformanbietern, Cloud-Anbietern und internationalen Technologiepartnern.
Leistungen im Überblick
Was wir konkret für Sie tun.
Auftragsverarbeitung, Joint Control & Mandatierungs-Audit
- Auftragsverarbeitungsverträge (AVV): Rechtssichere Erstellung, Prüfung und risikoorientierte Verhandlung von Verträgen zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO für Dienstleister und Auftraggeber.
- Joint-Controller-Agreements: Maßgeschneiderte Gestaltung von Vereinbarungen zur gemeinsamen Verantwortlichkeit nach Art. 26 DSGVO bei gemeinsamen Plattformen, Projekten oder Marketingkampagnen.
- Abgrenzungs-Audits (Rollenklassifizierung): Fundierte Beratung zur präzisen Abgrenzung zwischen Auftragsverarbeitung, gemeinsamer Verantwortlichkeit und datenschutzrechtlich eigenständiger Verantwortlichkeit.
- Dienstleister-Bedarfsprüfung: Systematische Prüfung bestehender und geplanter B2B-Dienstleisterbeziehungen auf den konkreten datenschutzrechtlichen Vertrags- und Anpassungsbedarf.
- Musterverträge & Standardisierung: Erstellung von individuellen Musterverträgen, Standardklauseln und Kanzlei-Vertragsstandards für wiederkehrende Verarbeitungsvorgänge im Unternehmen.
- Bestands- & Aktualitäts-Audits: Tiefgehende Prüfung bestehender Datenschutzverträge auf Aktualität, Vollständigkeit, veränderte Rechtsprechung und lückenlose DSGVO-Konformität.
IT-Infrastrukturen, TOM-Anlagen & Cloud-Sicherheit
- IT-, Cloud- & SaaS-Verträge: Umfassende Prüfung und datenschutzrechtliche Optimierung von komplexen Klauselwerken in IT-, Cloud-SaaS- und externen Hosting-Verträgen.
- Weisungs- & Vertraulichkeitsregeln: Gestaltung von hieb- und stichfesten Vertraulichkeits-, Sicherheits- und operativen Weisungsregelungen für sensible externe Dienstleister.
- Subdienstleister- & Ketten-Management: Strategische Beratung zu Unterauftragsverhältnissen, der Kontrolle von Subdienstleisterketten und der vertraglichen Weitergabe von Pflichten.
- Prüfung technologischer TOM-Anlagen: Rechtliche Prüfung und Bewertung von Anlagen zu Technischen und Organisatorischen Maßnahmen (TOM), IT-Sicherheitskonzepten und ISO-Zertifizierungen.
- Kontroll- & Auditrechte: Vertragliche Ausgestaltung und rechtssichere Durchsetzung von Kontroll-, Audit-, Vor-Ort-Inspektions- und Nachweispflichten gegenüber Auftragsverarbeitern.
- Post-Vertrags-Governance: Rechtliche Ausgestaltung von detaillierten Regelungen zu Löschung, physikalischer Vernichtung, Rückgabe und Portabilität personenbezogener Daten nach Vertragsende.
Konzernstrukturen, Global Transfers & Haftungs-Verhandlung
- International Data Transfers: Rechtssichere Beratung zu Drittlandübermittlungen und die Implementierung von EU-Standardvertragsklauseln (SCCs) inklusive notwendiger Transfer Impact Assessments (TIA).
- Big-Tech- & Plattform-Verhandlung: Durchsetzungsstarke Unterstützung und taktische Begleitung bei schwierigen Vertragsverhandlungen mit großen, internationalen Technologieanbietern und US-Hyperscalern.
- Intra-Group Data Sharing: Gestaltung von komplexen Datenschutzvereinbarungen (Intercompany Agreements) und Data-Sharing-Modellen innerhalb nationaler und internationaler Unternehmensgruppen.
- Data Breach Workflows: Vertragliche Verankerung von Incident-Prozessen, schnellen Meldewegen, Fristen und gegenseitigen Unterstützungsleistungen bei akuten Datenschutzverletzungen.
- Mitwirkung & Betroffenenrechte: Rechtssichere Gestaltung von Mitwirkungs- und Zuarbeitspflichten des Dienstleisters bei behördlichen Prüfungen oder der Geltendmachung von Betroffenenrechten.
- Haftungs- & Freistellungsklauseln: Taktische Verhandlung und maßgeschneiderte Formulierung von Haftungs-, Freistellungs-, Regress- und harten Vertragsstrafenregelungen mit spezifischem Datenschutzbezug.
„Ein Datenschutzvertrag ist kein Formalismus, sondern die vertragliche DNA der Datenverarbeitung. Wer hier nicht präzise strukturiert, riskiert Bußgelder, Haftungsfallen und den Verlust von Kundenvertrauen."

Rechtsanwalt · Fachanwalt für IT-Recht
Schwerpunkte
Vertieft. Geordnet. Durchdacht.
Häufige Fragen
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Ihr Ansprechpartner
Hendrik Schade
Geschäftsführer
Rechtsanwalt
Gründer und Geschäftsführer von @legal. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Informationstechnologierecht.
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