KI-Recht

EU AI Act & KI-Verordnung

Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act) ist der erste horizontale Rechtsrahmen für KI in Europa und stuft KI-Systeme risikobasiert in verbotene, hochriskante und geringrisikoreiche Anwendungen ein. Wir beraten Anbieter und Betreiber zur Einordnung ihrer KI-Systeme, zu Pflichten aus dem AI Act sowie zur Verzahnung mit DSGVO und BDSG.

KI-Recht

Spezialwissen, das im Detail entscheidet.

EU AI Act umsetzen: Rechtssicherer Einsatz Künstlicher Intelligenz im Unternehmen

Mit dem EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689 über Künstliche Intelligenz, kurz KI-Verordnung) hat die Europäische Union erstmals einen umfassenden, sektorübergreifenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Die KI-Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und wird in Deutschland durch ein eigenständiges KI-Gesetz (KI-Durchführungsgesetz) sowie ergänzende Vorgaben aus DSGVO, BDSG, Arbeits-, Urheber- und Haftungsrecht flankiert.

Der EU AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz: KI-Systeme werden je nach Anwendungsfall in verbotene KI-Praktiken, Hochrisiko-KI, transparenzpflichtige Systeme, KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI, GPAI) sowie KI mit minimalem Risiko eingeteilt. An diese Einordnung knüpfen unterschiedliche Pflichten an, etwa zu Risikomanagement, Daten-Governance, technischer Dokumentation, Aufzeichnungspflichten, Transparenz, menschlicher Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit.

Für Unternehmen bedeutet die KI-Verordnung erheblichen Anpassungsbedarf: Bestehende und geplante KI-Anwendungen müssen inventarisiert, rechtlich eingeordnet und mit Compliance-Strukturen unterlegt werden. Zugleich sind die Schnittstellen zum Datenschutzrecht (DSGVO), zum Produktsicherheitsrecht, zum Urheber- und Geschäftsgeheimnisschutz sowie zum Arbeitsrecht zu berücksichtigen. Wir beraten Unternehmen bei der praxistauglichen Umsetzung des EU AI Act, der Verzahnung mit dem nationalen KI-Gesetz und der laufenden KI-Compliance.

Leistungen im Überblick

Was wir konkret für Sie tun.

Einordnung & Compliance unter dem EU AI Act

  • KI-Inventarisierung: Erfassung aller eingesetzten und geplanten KI-Systeme im Unternehmen und rechtliche Einordnung nach EU AI Act.
  • Risikoklassifizierung: Prüfung, ob KI-Systeme verboten, hochriskant, transparenzpflichtig oder geringer reguliert sind.
  • Rollenbestimmung: Klärung der Rolle als Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler oder bevollmächtigter Vertreter im Sinne der KI-Verordnung.
  • GPAI-Modelle: Beratung zu Pflichten beim Einsatz von General Purpose AI und KI-Modellen mit systemischem Risiko.
  • Verzahnung mit DSGVO, BDSG und KI-Gesetz: Bewertung der Schnittstellen zu Datenschutzrecht, Produktsicherheits- und Haftungsrecht.

Pflichten für Hochrisiko-KI & Transparenz

  • Risikomanagementsystem: Aufbau eines KI-Risikomanagements nach Art. 9 KI-VO.
  • Daten-Governance: Beratung zu Anforderungen an Trainings-, Validierungs- und Testdaten (Art. 10 KI-VO).
  • Technische Dokumentation & Aufzeichnungen: Erstellung der Dokumentation nach Anhang IV und Logging-Pflichten.
  • Menschliche Aufsicht & Transparenz: Gestaltung von Human-Oversight-Konzepten und Transparenzinformationen für Nutzer.
  • Konformitätsbewertung & CE-Kennzeichnung: Begleitung bei Konformitätsverfahren, EU-Konformitätserklärung und Registrierungspflichten.

KI-Governance, Verträge & Behördenverfahren

  • AI Governance & KI-Richtlinien: Aufbau unternehmensweiter Governance-Strukturen, Freigabeprozesse und KI-Policies.
  • KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO: Konzepte für Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden.
  • Vertragsgestaltung: Prüfung und Gestaltung von Verträgen mit KI-Anbietern, KI-SaaS, GPAI- und API-Anbietern sowie Datenlieferanten.
  • Sanktionen & Bußgelder: Beratung zu Bußgeldrisiken nach EU AI Act und Verteidigung in aufsichtsbehördlichen Verfahren.
  • Behörden- & Marktüberwachung: Begleitung bei Auskunftsverlangen, Marktüberwachungsmaßnahmen und Audits.
Der EU AI Act ist kein bloßes IT-Projekt, sondern ein unternehmensweites Compliance-Thema. Wer KI-Systeme früh inventarisiert und sauber einordnet, vermeidet später kostspielige Nachjustierungen und Bußgelder."
Portrait Hendrik Schade
Hendrik Schade

Geschäftsführer · Rechtsanwalt

Schwerpunkte

Vertieft. Geordnet. Durchdacht.

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Erster Fachanwalt für IT-Recht in Brandenburg. Begleitet Startups und Unternehmen im IT-Umfeld.

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