EU AI Act & KI-Verordnung
Die EU-Verordnung über Künstliche Intelligenz (AI Act) ist der erste horizontale Rechtsrahmen für KI in Europa und stuft KI-Systeme risikobasiert in verbotene, hochriskante und geringrisikoreiche Anwendungen ein. Wir beraten Anbieter und Betreiber zur Einordnung ihrer KI-Systeme, zu Pflichten aus dem AI Act sowie zur Verzahnung mit DSGVO und BDSG.
Spezialwissen, das im Detail entscheidet.
EU AI Act umsetzen: Rechtssicherer Einsatz Künstlicher Intelligenz im Unternehmen
Mit dem EU AI Act (Verordnung (EU) 2024/1689 über Künstliche Intelligenz, kurz KI-Verordnung) hat die Europäische Union erstmals einen umfassenden, sektorübergreifenden Rechtsrahmen für Künstliche Intelligenz geschaffen. Die KI-Verordnung gilt unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und wird in Deutschland durch ein eigenständiges KI-Gesetz (KI-Durchführungsgesetz) sowie ergänzende Vorgaben aus DSGVO, BDSG, Arbeits-, Urheber- und Haftungsrecht flankiert.
Der EU AI Act verfolgt einen risikobasierten Ansatz: KI-Systeme werden je nach Anwendungsfall in verbotene KI-Praktiken, Hochrisiko-KI, transparenzpflichtige Systeme, KI-Modelle mit allgemeinem Verwendungszweck (General Purpose AI, GPAI) sowie KI mit minimalem Risiko eingeteilt. An diese Einordnung knüpfen unterschiedliche Pflichten an, etwa zu Risikomanagement, Daten-Governance, technischer Dokumentation, Aufzeichnungspflichten, Transparenz, menschlicher Aufsicht, Genauigkeit, Robustheit und Cybersicherheit.
Für Unternehmen bedeutet die KI-Verordnung erheblichen Anpassungsbedarf: Bestehende und geplante KI-Anwendungen müssen inventarisiert, rechtlich eingeordnet und mit Compliance-Strukturen unterlegt werden. Zugleich sind die Schnittstellen zum Datenschutzrecht (DSGVO), zum Produktsicherheitsrecht, zum Urheber- und Geschäftsgeheimnisschutz sowie zum Arbeitsrecht zu berücksichtigen. Wir beraten Unternehmen bei der praxistauglichen Umsetzung des EU AI Act, der Verzahnung mit dem nationalen KI-Gesetz und der laufenden KI-Compliance.
Leistungen im Überblick
Was wir konkret für Sie tun.
Einordnung & Compliance unter dem EU AI Act
- KI-Inventarisierung: Erfassung aller eingesetzten und geplanten KI-Systeme im Unternehmen und rechtliche Einordnung nach EU AI Act.
- Risikoklassifizierung: Prüfung, ob KI-Systeme verboten, hochriskant, transparenzpflichtig oder geringer reguliert sind.
- Rollenbestimmung: Klärung der Rolle als Anbieter, Betreiber, Einführer, Händler oder bevollmächtigter Vertreter im Sinne der KI-Verordnung.
- GPAI-Modelle: Beratung zu Pflichten beim Einsatz von General Purpose AI und KI-Modellen mit systemischem Risiko.
- Verzahnung mit DSGVO, BDSG und KI-Gesetz: Bewertung der Schnittstellen zu Datenschutzrecht, Produktsicherheits- und Haftungsrecht.
Pflichten für Hochrisiko-KI & Transparenz
- Risikomanagementsystem: Aufbau eines KI-Risikomanagements nach Art. 9 KI-VO.
- Daten-Governance: Beratung zu Anforderungen an Trainings-, Validierungs- und Testdaten (Art. 10 KI-VO).
- Technische Dokumentation & Aufzeichnungen: Erstellung der Dokumentation nach Anhang IV und Logging-Pflichten.
- Menschliche Aufsicht & Transparenz: Gestaltung von Human-Oversight-Konzepten und Transparenzinformationen für Nutzer.
- Konformitätsbewertung & CE-Kennzeichnung: Begleitung bei Konformitätsverfahren, EU-Konformitätserklärung und Registrierungspflichten.
KI-Governance, Verträge & Behördenverfahren
- AI Governance & KI-Richtlinien: Aufbau unternehmensweiter Governance-Strukturen, Freigabeprozesse und KI-Policies.
- KI-Kompetenz nach Art. 4 KI-VO: Konzepte für Schulung und Sensibilisierung von Mitarbeitenden.
- Vertragsgestaltung: Prüfung und Gestaltung von Verträgen mit KI-Anbietern, KI-SaaS, GPAI- und API-Anbietern sowie Datenlieferanten.
- Sanktionen & Bußgelder: Beratung zu Bußgeldrisiken nach EU AI Act und Verteidigung in aufsichtsbehördlichen Verfahren.
- Behörden- & Marktüberwachung: Begleitung bei Auskunftsverlangen, Marktüberwachungsmaßnahmen und Audits.
„Der EU AI Act ist kein bloßes IT-Projekt, sondern ein unternehmensweites Compliance-Thema. Wer KI-Systeme früh inventarisiert und sauber einordnet, vermeidet später kostspielige Nachjustierungen und Bußgelder."

Geschäftsführer · Rechtsanwalt
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Hendrik Schade
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