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Recht der kommunalen Unternehmen

Der kommunale Aufsichtsrat

In kommunalen Aufsichtsräten treffen Verantwortung und Weitblick aufeinander. Dabei müssen die aus dem Gemeinwohl und der Daseinsvorsorge abgeleiteten Interessen mit wirtschaftlichen Interessen in Einklang gebracht werden.

Recht der kommunalen Unternehmen

Spezialwissen, das im Detail entscheidet.

Beratung von Experten im Gesellschaftsrecht mit Erfahrung im kommunalen Beteiligungsmanagement zu Organpflichten, Weisungen und Haftung im kommunalen Aufsichtsrat

Leistungen im Überblick

Was wir konkret für Sie tun.

Rechte, Pflichten, Besetzung & Das kommunale Spannungsfeld

  • Aufgaben & Rechte des Gremiums: Umfassende Beratung zu den gesetzlichen Kernaufgaben, Rechten und Pflichten von Mitgliedern in kommunalen Aufsichtsräten.
  • Rechtliche Stellung des Aufsichtsrats: Präzise Prüfung der rechtlichen Stellung und Durchsetzungsmacht des Aufsichtsrats in kommunalen GmbHs, Stadtwerken und Beteiligungsunternehmen.
  • Besetzung & Entsendung: Beratung zur gesetzeskonformen Zusammensetzung, förmlichen Bestellung, politischen Entsendung und Abberufung kommunaler Aufsichtsräte.
  • Kommunalrechtliche Besetzungsvorgaben: Detaillierte Prüfung kommunalrechtlicher Vorgaben (z. B. Quotenregelungen, Spiegelbildlichkeitsprinzip) für die Besetzung von Aufsichtsgremien durch den Gemeinderat oder Kreistag.
  • Weisungsrechte & -bindungen: Fundierte Beratung zu den komplexen, oft kollidierenden Weisungsrechten der Entsendekommune und den Weisungsbindungen kommunaler Vertreter im Aufsichtsrat.
  • Gesellschaftsrecht vs. Kommunalpolitik: Rechtssichere Abgrenzung und dogmatische Auflösung des Spannungsfelds zwischen harten gesellschaftsrechtlichen Treuepflichten (§ 43 GmbHG / AktG) und kommunalpolitischer Verantwortung.

Compliance, Informationsrechte, Verschwiegenheit & Konflikte

  • Verschwiegenheit vs. Berichtspflicht: Rechtssichere Beratung zur Reichweite von gesetzlichen Verschwiegenheitspflichten einerseits und den Informations- und Berichtspflichten der Mandatsträger gegenüber der Kommune andererseits.
  • Interessenkonflikte & Befangenheit: Präzise Prüfung von akuten Interessenkonflikten, politischer Befangenheit, Mitwirkungsverboten und Stimmverboten nach den jeweiligen Kommunalverfassungen.
  • Geschäftsordnungen für den Aufsichtsrat: Rechtssichere Gestaltung und formelle Prüfung von maßgeschneiderten Geschäftsordnungen für kommunale Aufsichtsräte zur Sicherung eines reibungslosen Ablaufs.
  • Sitzungsmanagement im öffentlichen Sektor: Beratung zur ordnungsgemäßen Vorbereitung, form- und fristgerechten Einberufung sowie der rechtssicheren Durchführung von Aufsichtsratssitzungen.
  • Beschlüsse & Niederschriften: Rechtssichere Gestaltung und Prüfung von komplexen Beschlussvorlagen, formellen Niederschriften (Protokollen) und Aufsichtsratsbeschlüssen.
  • Corporate-Governance-Vorgaben: Unterstützung bei der Einhaltung von regionalen und nationalen Public Corporate Governance-Vorgaben (PCGK) sowie dem kommunalen Berichtswesen.

Überwachung der Geschäftsführung, Wirtschaftsplan & Organhaftung

  • Kontrolle der Geschäftsführung: Strukturierte Unterstützung des Gremiums bei der effektiven Überwachung, betriebswirtschaftlichen Kontrolle und strategischen Beratung der Geschäftsführung.
  • Zustimmungsvorbehalte: Rechtssichere Gestaltung und Überwachung von Katalogen zu Zustimmungsvorbehalten und kontrollpflichtigen Geschäftsführungsmaßnahmen.
  • Wirtschaftsplan & Jahresabschluss: Kaufmännisch fundierte Prüfung von Wirtschaftsplänen, dem Jahresabschluss, dem Lagebericht und der strategischen Entscheidung über die Ergebnisverwendung.
  • Kapital- & Finanzierungsmaßnahmen: Beratung zu weitreichenden Kapitalmaßnahmen, dem steuerlichen Querverbund, Verlustausgleichen und Finanzierungsentscheidungen kommunaler Gesellschaften.
  • Geschäftsführer-Dienstverträge: Rechtliche Prüfung und Verhandlung von Geschäftsführerdienstverträgen, leistungsorientierten Vergütungsmodellen und anspruchsvollen Zielvereinbarungen im öffentlichen Sektor.
  • Personalentscheidungen auf Managementebene: Beratung zu Bestellung, Abberufung, Kündigung und der vertraglichen Haftung von Geschäftsführern kommunaler Gesellschaften.
Der kommunale Aufsichtsrat steht zwischen politischem Auftrag und unternehmerischer Verantwortung. Wer beide Rollen rechtssicher verbindet, schützt das Unternehmen, die Kommune und sich selbst vor persönlicher Haftung."
Portrait Hendrik Schade
Hendrik Schade

Geschäftsführer · Rechtsanwalt

Schwerpunkte

Vertieft. Geordnet. Durchdacht.

Häufige Fragen

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Hendrik Schade

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Gründer und Geschäftsführer von @legal. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Informationstechnologierecht.

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