Gesellschaftsrecht · Recht der GmbH
Sozialversicherungspflicht von Geschäftsführern
Ob ein GmbH-Geschäftsführer sozialversicherungspflichtig beschäftigt ist oder als Selbstständiger gilt, entscheidet die Deutsche Rentenversicherung im Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Fehleinschätzungen können zu jahrelangen Beitragsnachforderungen, persönlicher Haftung nach § 28e SGB IV und § 266a StGB sowie zur Rückabwicklung der Altersvorsorge führen. Wir prüfen den sozialversicherungsrechtlichen Status, gestalten Anstellungs- und Beteiligungsverhältnisse rechtssicher und vertreten Geschäftsführer, Gesellschafter und Gesellschaften vor Rentenversicherung, Einzugsstellen und Sozialgerichten.
Spezialwissen, das im Detail entscheidet.
Sozialversicherungspflicht von GmbH-Geschäftsführern: Statusfeststellung, Gestaltung und Haftungsabwehr
Die Frage, ob ein Geschäftsführer einer GmbH als abhängig beschäftigter Arbeitnehmer der Sozialversicherungspflicht unterliegt oder als selbstständig Tätiger einzustufen ist, gehört zu den wirtschaftlich folgenreichsten Weichenstellungen im Anstellungs- und Beteiligungsverhältnis. Sie entscheidet über die Pflicht zur Zahlung von Beiträgen zur Kranken-, Pflege-, Renten- und Arbeitslosenversicherung, über den Zugang zur gesetzlichen Altersvorsorge, über den Schutz durch die gesetzliche Unfallversicherung sowie über die persönliche Haftung des Geschäftsführers und der Gesellschafter für nicht abgeführte Sozialversicherungsbeiträge.
Nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts kommt es für die Beurteilung nicht auf die vertragliche Bezeichnung, sondern auf die tatsächlichen Verhältnisse an. Maßgeblich sind insbesondere die Höhe der Kapitalbeteiligung, die Reichweite der Stimmrechte, das Vorhandensein einer Sperrminorität, die Weisungsgebundenheit im Anstellungsverhältnis, die Eingliederung in eine fremdbestimmte Arbeitsorganisation sowie das Tragen eines unternehmerischen Risikos. Auch Familien-, Treuhand- und Stimmbindungsabreden werden zunehmend kritisch geprüft.
Wir beraten Geschäftsführer, Gesellschafter, Familienunternehmen, Start-ups und Konzerne bei der sozialversicherungsrechtlichen Statusprüfung, gestalten Anstellungs-, Gesellschafts- und Beteiligungsverträge rechtssicher und begleiten das Statusfeststellungsverfahren nach § 7a SGB IV. Im Streitfall vertreten wir vor der Deutschen Rentenversicherung Bund (Clearingstelle), den Einzugsstellen, den Sozialgerichten und Landessozialgerichten, verteidigen Geschäftsführer gegen Bußgeld- und Strafverfahren wegen des Vorenthaltens von Arbeitsentgelt (§ 266a StGB) und wehren Beitragsnachforderungen nach Betriebsprüfungen ab. Die Schnittstellen zur Geschäftsführerhaftung nach § 43 GmbHG, zur steuerlichen Geschäftsführerhaftung nach § 69 AO und zum Arbeitsrecht verzahnen wir zu einer konsistenten Beratung aus einer Hand.
Leistungen im Überblick
Was wir konkret für Sie tun.
Statusfeststellung, Gestaltung von Anstellungs- und Beteiligungsverhältnissen
- Statusprüfung: Rechtliche Bewertung der Sozialversicherungspflicht von Fremd-, Gesellschafter- und Minderheitsgeschäftsführern anhand der aktuellen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.
- Statusfeststellungsverfahren: Vorbereitung, Antragstellung und Begleitung des Verfahrens nach § 7a SGB IV bei der Clearingstelle der Deutschen Rentenversicherung Bund.
- Sperrminorität & Stimmrechte: Rechtssichere Gestaltung von Sperrminoritäten, qualifizierten Mehrheiten und Zustimmungsvorbehalten im Gesellschaftsvertrag zur Vermeidung einer abhängigen Beschäftigung.
- Anstellungsverträge: Gestaltung und Überprüfung von Geschäftsführer-Anstellungsverträgen, Weisungsstrukturen, Vergütungsmodellen, Urlaubsregelungen und Nebentätigkeiten unter sozialversicherungsrechtlichen Gesichtspunkten.
- Familien- und Ehegatten-GmbH: Beratung zur Statusbeurteilung von Familien-Geschäftsführern, mitarbeitenden Ehegatten und angestellten Kindern im Familienunternehmen.
- Stimmbindungs- und Treuhandvereinbarungen: Prüfung der sozialversicherungsrechtlichen Wirksamkeit von Stimmbindungsverträgen, Poolvereinbarungen und Treuhandkonstruktionen nach der neueren BSG-Rechtsprechung.
Betriebsprüfung, Beitragsnachforderungen & Verteidigung vor Sozialgerichten
- Betriebsprüfung nach § 28p SGB IV: Rechtliche Begleitung von Betriebsprüfungen der Deutschen Rentenversicherung, Prüfung von Prüfungsberichten und Beitragsbescheiden.
- Abwehr von Beitragsnachforderungen: Verteidigung gegen Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen für bis zu vier Jahre (bei Vorsatz bis zu 30 Jahre) einschließlich Säumniszuschlägen und Zinsen.
- Widerspruchs- und Klageverfahren: Vertretung im Widerspruchsverfahren, vor den Sozialgerichten, Landessozialgerichten und dem Bundessozialgericht in Statusstreitigkeiten und Beitragssachen.
- Rückabwicklung: Beratung zur sozialversicherungs- und steuerrechtlichen Rückabwicklung bei nachträglicher Feststellung von abhängiger Beschäftigung oder Selbstständigkeit, einschließlich Erstattungsansprüchen gegen die Sozialversicherungsträger.
- Berufsständische Versorgungswerke: Beratung zur Befreiung von der gesetzlichen Rentenversicherung nach § 6 SGB VI und zur Koordination mit berufsständischen Versorgungswerken (Ärzte, Rechtsanwälte, Steuerberater).
- Doppelversicherung & Auslandsbezug: Prüfung von Entsendung, A1-Bescheinigungen, gewöhnlichem Aufenthalt und der VO (EG) 883/2004 bei grenzüberschreitender Geschäftsführertätigkeit.
Haftungsabwehr nach § 266a StGB, § 28e SGB IV & Insolvenz
- Verteidigung nach § 266a StGB: Strafrechtliche Verteidigung von Geschäftsführern bei Vorwürfen des Vorenthaltens und Veruntreuens von Arbeitsentgelt (Arbeitnehmer- und Arbeitgeberanteile).
- Persönliche Beitragshaftung: Abwehr der persönlichen Inanspruchnahme des Geschäftsführers nach § 28e Abs. 1 SGB IV in Verbindung mit § 823 Abs. 2 BGB und § 266a StGB.
- Krise und Insolvenz: Beratung zur Vorrangigkeit von Sozialversicherungsbeiträgen in der Unternehmenskrise, zum Verhältnis zur Insolvenzantragspflicht und zur Vermeidung persönlicher Haftung bei Liquiditätsengpässen.
- Zusammenspiel mit § 69 AO: Koordinierte Verteidigung gegen parallele Haftungsbescheide des Finanzamts für Lohnsteuer und der Sozialversicherungsträger für Beiträge.
- D&O-Deckung: Prüfung des D&O-Versicherungsschutzes bei Haftungsansprüchen wegen nicht abgeführter Sozialversicherungsbeiträge und Abstimmung mit dem Versicherer.
- Regress & Innenausgleich: Beratung zu Regressansprüchen der Gesellschaft, Freistellungsvereinbarungen und Haftungsverteilung in mehrköpfigen Geschäftsführungen.
„Die sozialversicherungsrechtliche Statusfrage entscheidet sich nicht am Vertrag, sondern an der gelebten Realität. Wer Sperrminorität und Weisungsfreiheit nicht sauber dokumentiert, riskiert nach Jahren eine sechsstellige Nachforderung und ein Strafverfahren nach § 266a StGB."

Geschäftsführer · Rechtsanwalt
Schwerpunkte
Vertieft. Geordnet. Durchdacht.
Häufige Fragen
Antworten, bevor Sie fragen.
Ihre Ansprechpartner
Persönliche Mandatsführung.

Ihr Ansprechpartner
Hendrik Schade
Geschäftsführer
Rechtsanwalt
Gründer und Geschäftsführer von @legal. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Informationstechnologierecht.
Aktuelle Beiträge & Insights
Aktuelle Beiträge & Insights zum Thema.
Weitere Themen unter Recht der GmbH

