Gesellschaftsrecht·Gesellschafterstreit

Erbfall & Gesellschaftsanteile im Konflikt

Ein Erbfall darf weder die Existenz des Unternehmens gefährden noch die Rechte der rechtmäßigen Erben beschneiden. Mit strategischem Blick und fundierter Expertise an der Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Erbrecht lösen wir Blockaden auf und sichern Ihre wirtschaftlichen Interessen ab.

Gesellschafterstreit

Spezialwissen, das im Detail entscheidet.

Erbfall & Gesellschaftsanteile: Blockaden lösen, Werte sichern

Der Tod eines Gesellschafters trifft ein Unternehmen meist unvorbereitet und markiert eine der gefährlichsten Sollbruchstellen im Gesellschaftsrecht. Wenn ungeregelte Nachfolgeklauseln, komplexe Erbengemeinschaften oder strategische Interessen aufeinanderprallen, eskaliert die Situation schnell.

Wir beraten und vertreten sowohl verbleibende Gesellschafter, deren Unternehmen durch unvorhergesehene Erben blockiert wird, als auch Erben, die systematisch aus der Gesellschaft herausgedrängt oder unter Wert abgefunden werden sollen.

Ein Erbfall darf weder die Existenz des Unternehmens gefährden noch die Rechte der rechtmäßigen Erben beschneiden. Mit strategischem Blick und fundierter Expertise an der Schnittstelle zwischen Gesellschafts- und Erbrecht lösen wir Blockaden auf und sichern Ihre wirtschaftlichen Interessen ab.

Leistungen im Überblick

Was wir konkret für Sie tun.

Leistungen im Überblick

  • Abwehr und Durchsetzung von Anteils-Einziehungen (Vermeidung von Squeeze-out-Szenarien nach dem Erbfall).
  • Rechtliche Prüfung und Anfechtung von unzulässigen Buchwert- und Abfindungsklauseln in Satzungen.
  • Strukturierung und Stimmrechtsbündelung von Erbengemeinschaften zur Wiederherstellung der Handlungsfähigkeit.
  • Strategische Vertretung verbleibender Gesellschafter zur Abwehr blockierender oder unqualifizierter Erben.
  • Einstweiliger Rechtsschutz zur Sicherung von Gewinnansprüchen und Informationsrechten für Erben.
  • Außergerichtliche Verhandlung von Aufhebungs-, Abfindungs- und Auseinandersetzungsverträgen.
Trifft das Erbrecht unvorbereitet auf das Gesellschaftsrecht, entstehen Konflikte, die selten am runden Tisch, sondern durch die präzisere Auslegung der Satzung entschieden werden."
Portrait Hendrik Schade
Hendrik Schade

Geschäftsführer · Rechtsanwalt

Schwerpunkte

Vertieft. Geordnet. Durchdacht.

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