Rechtsgebiet
Recht der kommunalen Unternehmen
Das Recht der kommunalen Unternehmen regelt die wirtschaftliche Betätigung von Kommunen in privatrechtlichen Rechtsformen wie der kommunalen GmbH und stellt sie zwischen gesellschaftsrechtliche und kommunalrechtliche Anforderungen. Wir beraten kommunale Gesellschafter, Beteiligungsverwaltungen und Aufsichtsräte an der Schnittstelle von öffentlichem Auftrag und unternehmerischem Handeln.
