Gesellschaftsrecht·Recht der eingetragenen Genossenschaft (eG)

Investierende Mitglieder & Finanzierung

Strukturierung von Beteiligungsformen für reine Kapitalgeber ohne Stimmrechtsdominanz, um das genossenschaftliche Identitätsprinzip zu wahren und gleichzeitig Wachstumskapital zu generieren.

Recht der eingetragenen Genossenschaft (eG)

Spezialwissen, das im Detail entscheidet.

Investierende Mitglieder & Finanzierung der eG

Genossenschaften brauchen Wachstumskapital, dürfen ihr Identitätsprinzip aber nicht aufgeben. Wir strukturieren Beteiligungen investierender Mitglieder (§ 8 Abs. 2 GenG), stille Beteiligungen, Nachrangdarlehen und Genussrechte so, dass Stimmrechtsdominanz und Förderzweck gewahrt bleiben.

Leistungen im Überblick

Was wir konkret für Sie tun.

Unsere Leistungen zur Finanzierung

  • Zulassung und Ausgestaltung investierender Mitglieder in der Satzung
  • Strukturierung von Nachrangdarlehen, Genussrechten und stillen Beteiligungen
  • Prospekt- und aufsichtsrechtliche Prüfung (VermAnlG, WpPG, KWG)
  • Gestaltung von Kapitalerhöhungen und Geschäftsguthabenmodellen
  • Beratung zu Crowdinvesting- und Bürgerbeteiligungsmodellen

Häufige Fragen

Antworten, bevor Sie fragen.

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Gründer und Geschäftsführer von @legal. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Informationstechnologierecht.

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