Gesellschaftsrecht·Recht der eingetragenen Genossenschaft (eG)
Investierende Mitglieder & Finanzierung
Strukturierung von Beteiligungsformen für reine Kapitalgeber ohne Stimmrechtsdominanz, um das genossenschaftliche Identitätsprinzip zu wahren und gleichzeitig Wachstumskapital zu generieren.
Spezialwissen, das im Detail entscheidet.
Investierende Mitglieder & Finanzierung der eG
Genossenschaften brauchen Wachstumskapital, dürfen ihr Identitätsprinzip aber nicht aufgeben. Wir strukturieren Beteiligungen investierender Mitglieder (§ 8 Abs. 2 GenG), stille Beteiligungen, Nachrangdarlehen und Genussrechte so, dass Stimmrechtsdominanz und Förderzweck gewahrt bleiben.
Leistungen im Überblick
Was wir konkret für Sie tun.
Unsere Leistungen zur Finanzierung
- Zulassung und Ausgestaltung investierender Mitglieder in der Satzung
- Strukturierung von Nachrangdarlehen, Genussrechten und stillen Beteiligungen
- Prospekt- und aufsichtsrechtliche Prüfung (VermAnlG, WpPG, KWG)
- Gestaltung von Kapitalerhöhungen und Geschäftsguthabenmodellen
- Beratung zu Crowdinvesting- und Bürgerbeteiligungsmodellen
Häufige Fragen
Antworten, bevor Sie fragen.
Ihre Ansprechpartner
Persönliche Mandatsführung.

Ihr Ansprechpartner
Hendrik Schade
Geschäftsführer
Rechtsanwalt
Gründer und Geschäftsführer von @legal. Fachanwalt für Handels- und Gesellschaftsrecht sowie für Informationstechnologierecht.
Aktuelle Beiträge & Insights
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